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Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel; hier: Logistikkonzept der DB Netz AG

Vorlagentyp: OFFDPBFF
3 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel; hier: Logistikkonzept der DB Netz AG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB Netz AG ins Benehmen zu setzen, um zu klären, - welche geänderten Baustraßen und Zufahrtswege, - wo Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze usw. nun zum Tragen kommen sollen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, - bei der DB Netz AG das aktuell vorgesehene Logistikkonzept anzufordern und es dem Ortsbeirat 9 zur Kenntnis vorzulegen; - dem Ortsbeirat 9 auch eine evtl. bereits ergangene Genehmigung eines neuen Logistikkonzeptes nebst zugehörigem Genehmigungs- Antrag zur Kenntnis zu geben; - im Zuge eines erforderlichen Planänderungsantrags diesen ebenso wie das Ergebnis, einen Planänderungsbeschluss, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und öffentlich auszulegen. Begründung: Wie bekannt, ist die DB Netz AG von ihrem bisherigen Logistikkonzept, das von 1998 stammt und 2004 planfestgestellt wurde, abgerückt. Inzwischen haben sich verschiedene Rahmenbedingungen geändert, wie z. B. sind: - neue einzelne Wohnbebauungen und Siedlungen hinzugekommen; - neue Kinderspielflächen eingerichtet worden; - zu kreuzende Straßenbrücken bzgl. ihrer Belastbarkeit eingeschränkt (z. B. am Frankfurter Berg). Diese Änderungen erfordern geänderte Verkehrswege und Baustelleneinrichtungen sowie bauliche Maßnahmen zur Schaffung logistischer Voraussetzungen. Das wird auch andere Betroffenheiten von Anwohnern nach sich ziehen, z. B. hinsichtlich Besitzeinweisungen. Nach eigener Einschätzung der DB Netz AG ist mit mindestens 85.000 LKW-Fahrten zu rechnen. Eine öffentliche Auslegung des Ergebnisses eines Planänderungsantrags hält auch das Eisenbahn-Bundesamt aus verfahrensrechtlichen Gründen für erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 28.02.2017, OF 214/9

Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel; hier: Logistikkonzept der DB Netz AG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB Netz AG ins Benehmen zu setzen, um zu klären, - welche geänderten Baustraßen und Zufahrtswege, - wo Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze usw. nun zum Tragen kommen sollen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, - bei der DB Netz AG das aktuell vorgesehene Logistikkonzept anzufordern und es dem Ortsbeirat 9 zur Kenntnis vorzulegen; - dem Ortsbeirat 9 auch eine evtl. bereits ergangene Genehmigung eines neuen Logistikkonzeptes nebst zugehörigem Genehmigungs- Antrag zur Kenntnis zu geben; - im Zuge eines erforderlichen Planänderungsantrags diesen ebenso wie das Ergebnis, einen Planänderungsbeschluss, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und öffentlich auszulegen.

Begründung: Wie bekannt, ist die DB Netz AG von ihrem bisherigen Logistikkonzept, das von 1998 stammt und 2004 planfestgestellt wurde, abgerückt. Inzwischen haben sich verschiedene Rahmenbedingungen geändert, wie z. B. sind: - neue einzelne Wohnbebauungen und Siedlungen hinzugekommen; - neue Kinderspielflächen eingerichtet worden; - zu kreuzende Straßenbrücken bzgl. ihrer Belastbarkeit eingeschränkt (z. B. am Frankfurter Berg). Diese Änderungen erfordern geänderte Verkehrswege und Baustelleneinrichtungen sowie bauliche Maßnahmen zur Schaffung logistischer Voraussetzungen. Das wird auch andere Betroffenheiten von Anwohnern nach sich ziehen, z. B. hinsichtlich Besitzeinweisungen. Nach eigener Einschätzung der DB Netz AG ist mit mindestens 85.000 LKW-Fahrten zu rechnen. Eine öffentliche Auslegung des Ergebnisses eines Planänderungsantrags hält auch das Eisenbahn-Bundesamt aus verfahrensrechtlichen Gründen für erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Februar 2017 brachten FDP, BFF im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.05.2017 im OBR 9 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO II, TOP 4
Beraten
Die Vorlage OF 214/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 11 · 27.04.2017
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OF 214/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 12 · 18.05.2017
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage OF 214/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
FDPBFF
Enthaltung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU und LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung