Ruhender Verkehr in Bergen-Enkheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen über die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim bereitzustellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Anwohner über die strenge Ahndung von Parkverstößen verärgert sind, während andere Verstöße oft ungestraft bleiben.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
In der Vergangenheit blieb das widerrechtliche halbseitige Parken auf Gehwegen in der Regel ungeahndet. Seit einiger Zeit erfolgt jedoch auch im Stadtteil Bergen-Enkheim eine strenge Ahndung entsprechender Verstöße, wovon die betroffenen Anwohner nach jahrelanger Gewohnheit kalt erwischt wurden. Die Verärgerung über die entsprechenden Bußgelder ist dementsprechend groß.
Dies erscheint umso verwunderlicher, als dass eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim ansonsten vielerorts kaum oder gar nicht stattfindet. So bleiben Verstöße wie das Parken im absoluten Halteverbot oder in der Fünf-Meter-Zone von Kreuzungsbereichen in den Wohngebieten regelmäßig ungeahndet.
Das wirft die Frage auf, warum das halbseitige Parken auf Gehwegen so sehr in den Fokus der Überwachung des ruhenden Verkehrs geraten ist und inwieweit hierzu auch Privatpersonen beitragen, die sich als "Sheriffs" an der Jagd nach Verkehrssündern beteiligen.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Bergen-Enkheim durch die Stadtpolizei haben jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (anteilig Januar bis September) stattgefunden?
- Wie viele Parkverstöße wurden dabei jeweils geahndet? (Angabe bitte gegliedert nach Art des Parkverstoßes und der jeweiligen Anzahl)
- Wie viele Parkverstöße wurden jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (anteilig Januar bis September) durch Privatpersonen (online) zur Anzeige gebracht und in wie vielen Fällen wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet (Angabe bitte gegliedert nach Art des Parkverstoßes und der jeweiligen Anzahl).
- Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, im Ortsbezirk 16 überall dort das Gehwegparken mit Zeichen 315 oder Parkmarkierungen auf Grundlage der StVO bzw. der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zu erlauben, wo dieses auch ohne das Vorhandensein entsprechender Zeichen in der Vergangenheit beanstandungslos praktiziert worden ist?
Begründung
In der Vergangenheit blieb das widerrechtliche halbseitige Parken auf Gehwegen in der Regel ungeahndet. Seit einiger Zeit erfolgt jedoch auch im Stadtteil Bergen-Enkheim eine strenge Ahndung entsprechender Verstöße, wovon die betroffenen Anwohner nach jahrelanger Gewohnheit kalt erwischt wurden. Die Verärgerung über die entsprechenden Bußgelder ist dementsprechend groß. Dies erscheint umso verwunderlicher, als dass eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim ansonsten vielerorts kaum oder gar nicht stattfindet. So bleiben Verstöße wie das Parken im absoluten Halteverbot oder in der Fünf-Meter-Zone von Kreuzungsbereichen in den Wohngebieten regelmäßig ungeahndet. Das wirft die Frage auf, warum das halbseitige Parken auf Gehwegen so sehr in den Fokus der Überwachung des ruhenden Verkehrs geraten ist und inwieweit hierzu auch Privatpersonen beitragen, die sich als "Sheriffs" an der Jagd nach Verkehrssündern beteiligen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. September 2023 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.10.2023 im OBR 16 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)