Haushalt 2022 Planung eines Gymnasiums im Frankfurter Osten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die notwendigen Mittel für die Planung eines Gymnasiums im Frankfurter Osten im Haushalt 2022 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den wachsenden Stadtteilen im Osten Frankfurts eine angemessene Bildungseinrichtung zu bieten und die soziale Aufwertung dieser Stadtteile zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, für die Planung eines Gymnasiums im Frankfurter Osten die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen.
Begründung
Der Frankfurter Osten wächst und neue Familien ziehen in die östlichen Frankfurter Stadtteile. Die jetzige Verteilung der städtischen Gymnasien in Frankfurt ist sehr uneinheitlich. Manche Stadtteile haben zwei Gymnasien und sogar das dritte Gymnasium im benachbarten Stadtteil, quasi über die Straße hinweg. Die östlichen Stadtteile Fechenheim, Riederwald, Seckbach, Enkheim und Bergen haben überhaupt kein städtisches Gymnasium. Aus den östlichen Stadtteilen fahren Schüler bis zu fünf Kilometer um zum ersten städtischen Gymnasium zu kommen. Menschen suchen beim Zuzug nach Frankfurt sich den Stadtteil an erster Stelle nach der Nähe zum Arbeitsplatz und der Bildungseinrichtung für ihre Kinder aus. Daher brauchen wir: "Die besten Bildungseinrichtungen in den schwächsten Stadtteilen." Dadurch kann ebenfalls eine sozial ausgewogene Aufwertung in Stadtteilen erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2022Sie sind hierOFOF 200/11Haushalt 2022 Planung eines Gymnasiums im Frankfurter OstenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2022EAEA 10Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.1 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planung eines Gymnasiums im Frankfurter OstenEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme