Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen
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Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, das Gutachten zur Geruchsbelästigung des Klärwerks Niederrad, welches dem Stadtschulamt laut einem Presseartikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 22.02.2016 vorliegt, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Begründung: In dem genannten Presseartikel der Frankfurter neuen Presse wird, im Zusammenhang mit der kurzfristigen Verlagerung des vorläufigen Schulstandorts der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad, der Sprecher des Bildungsdezernats mit den Worten zitiert: "Wir wollten eigentlich eine Lösung, die sicherstellt, dass wir aus dem Provisorium direkt in den endgültigen Standort ziehen können". Weiter heißt es: "Deshalb hatte man auch ein Grundstück in der Goldsteinstraße 235 - zwischen Kläranlage und Autobahn - präferiert, wenn nicht in letzter Sekunde noch ein Gutachten aufgetaucht wäre, dass doch eine zu hohe Geruchsbelästigung für die Kinder aufzeigte." Deshalb würde der vorläufige Standort der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad kurzfristig in die Außenstelle der Salzmannschule verlagert. Dieses kurzfristig erschienene Gutachten zur Geruchsbelästigung des Klärwerks Niederrad ist dem Ortsbeirat 6 bisher nicht bekannt. Hinweis: Der Presseartikel der Frankfurter Neuen Presse ist unter http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Platz-kein-B randschutz;art675,1865913 abrufbar [Artikel vom 22.02.2016, 03:30 Uhr (letzte Änderung 26.02.2016, 03:35 Uhr)] . Anlage 1 (ca. 105 KB)
Inhalt
Antrag vom 29.03.2016, OF 2/6
Betreff: Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, das Gutachten zur Geruchsbelästigung des Klärwerks Niederrad, welches dem Stadtschulamt laut einem Presseartikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 22.02.2016 vorliegt, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen.
Begründung: In dem genannten Presseartikel der Frankfurter neuen Presse wird, im Zusammenhang mit der kurzfristigen Verlagerung des vorläufigen Schulstandorts der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad, der Sprecher des Bildungsdezernats mit den Worten zitiert: "Wir wollten eigentlich eine Lösung, die sicherstellt, dass wir aus dem Provisorium direkt in den endgültigen Standort ziehen können". Weiter heißt es: "Deshalb hatte man auch ein Grundstück in der Goldsteinstraße 235 - zwischen Kläranlage und Autobahn - präferiert, wenn nicht in letzter Sekunde noch ein Gutachten aufgetaucht wäre, dass doch eine zu hohe Geruchsbelästigung für die Kinder aufzeigte." Deshalb würde der vorläufige Standort der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad kurzfristig in die Außenstelle der Salzmannschule verlagert. Dieses kurzfristig erschienene Gutachten zur Geruchsbelästigung des Klärwerks Niederrad ist dem Ortsbeirat 6 bisher nicht bekannt. Hinweis: Der Presseartikel der Frankfurter Neuen Presse ist unter http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Platz-kein-B randschutz;art675,1865913 abrufbar [Artikel vom 22.02.2016, 03:30 Uhr (letzte Änderung 26.02.2016, 03:35 Uhr)] . Anlage 1 (ca. 105 KB)Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2016Sie sind hierOFOF 2/6Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2016OMOM 29Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegenDirektanregung
- 15. August 2016STST 1036Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegenStellungnahme
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 270Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme