Fahrradständer Bürgerhaus Bornheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bornheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ins Benehmen zu setzen, um im Bereich des Haupteingangs des Bürgerhauses Bornheim weitere Fahrradständer anzubringen und die vorhandenen unzulänglichen Fahrradständer (Felgenbrecher) auszutauschen. Begründung: Im benannten Bereich besteht insbesondere bei Veranstaltungen erheblicher Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten, der erheblich über die vorhandenen Kapazitäten hinausgeht. Die vorhandenen Fahrradständer entsprechen nicht dem Stand der Technik und sind zu ersetzen.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2012, OF 196/4
Betreff: Fahrradständer Bürgerhaus Bornheim
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ins Benehmen zu setzen, um im Bereich des Haupteingangs des Bürgerhauses Bornheim weitere Fahrradständer anzubringen und die vorhandenen unzulänglichen Fahrradständer (Felgenbrecher) auszutauschen.
Begründung: Im benannten Bereich besteht insbesondere bei Veranstaltungen erheblicher Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten, der erheblich über die vorhandenen Kapazitäten hinausgeht. Die vorhandenen Fahrradständer entsprechen nicht dem Stand der Technik und sind zu ersetzen.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2012Sie sind hierOFOF 196/4Fahrradständer Bürgerhaus BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2012OMOM 1645Fahrradständer Bürgerhaus BornheimDirektanregung
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1928Fahrradständer Bürgerhaus BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme