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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 243, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass für die Gebäude Markt 7, 9, 11, 30, 32, 34, 36 und 38 eine zusätzliche Planung als Rekonstruktionen gemäß HOAI Planungsstufe 2 und 3 als Variante zu beauftragen ist und diese den Kaufinteressenten als Alternative vorgelegt wird. Weiter soll das "Rote Haus" nicht nur in Teilen, sondern komplett werden. Begründung: In der Ziffer 1. des Berichtes des Magistrats wird behauptet, dass maximal 15 Gebäude im Dom-Römer Quartier rekonstruiert werden sollen und dass weitere Rekonstruktionen nicht vorgesehen seien. Dies ist unzutreffend. Maßgeblich ist hierbei zunächst der Vortrag des Magistrats, M 112 vom 20.06.2007, die keine Obergrenze in der Anzahl der Rekonstruktionen vorsieht. Ferner wurde in gleicher Magistratsvorlage unter Punkt 1e festgelegt, dass "...unter Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens mit mindestens zwei konkurrierenden Entwürfen für die Hochbauplanung an eine möglichst große Zahl unterschiedlicher Erbbaurechtsnehmer vergeben werden." Dies ist von der Dom-Römer GmbH nicht umgesetzt worden. Eine zusätzliche Alternativplanung soll daher innerhalb der nächsten drei Monate erfolgen und gemäß HOAI je nach Objekt zwischen 6.000 Euro und 8.000 Euro kosten. Diese zusätzlichen Planungskosten könnten in den Verkaufspreis fließen. Eine Limitierung auf 15 Rekonstruktionen verstößt darüber hinaus gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 (§ 2441), Punkt I. und der da lautet: "...die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt anzupassen...". Ebenso liegt eine Stellungnahme des damaligen Planungsdezernenten Schwarz vom 28.07.2011 vor, wonach dieser interessierten Investoren gegenüber bestätigt, dass, "...wenn Kaufinteressenten auf den ursprünglichen Grundstücken historische Gebäude erwerben wollen, wir Mittel und Wege finden, dies zu ermöglich." Ferner liegt ein Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 24.02.2011 vor, wonach sie sich interessierten Investoren offen zeigt: "...Gibt es in diesem Zusammenhang neue Erkenntnisse, um das angestrebte Ensemble noch zu erweitern, stehe ich gerne für weitere Gespräche mit Ihnen zur Verfügung." Ferner wurde im Vortrag des Magistrats, M 112, festgelegt, dass das "Rote Haus" vollständig rekonstruiert werden soll. Der sogenannte Anbau ist konstruktiv, der Anbau darf daher weder weggelassen noch stilistisch modernisiert werden, so wie es in der derzeitigen Architektendarstellung vorgesehen ist.

Inhalt

Antrag vom 12.06.2012, OF 193/1

Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 243, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass für die Gebäude Markt 7, 9, 11, 30, 32, 34, 36 und 38 eine zusätzliche Planung als Rekonstruktionen gemäß HOAI Planungsstufe 2 und 3 als Variante zu beauftragen ist und diese den Kaufinteressenten als Alternative vorgelegt wird. Weiter soll das "Rote Haus" nicht nur in Teilen, sondern komplett werden.

Begründung: In der Ziffer 1. des Berichtes des Magistrats wird behauptet, dass maximal 15 Gebäude im Dom-Römer Quartier rekonstruiert werden sollen und dass weitere Rekonstruktionen nicht vorgesehen seien. Dies ist unzutreffend. Maßgeblich ist hierbei zunächst der Vortrag des Magistrats, M 112 vom 20.06.2007, die keine Obergrenze in der Anzahl der Rekonstruktionen vorsieht. Ferner wurde in gleicher Magistratsvorlage unter Punkt 1e festgelegt, dass "...unter Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens mit mindestens zwei konkurrierenden Entwürfen für die Hochbauplanung an eine möglichst große Zahl unterschiedlicher Erbbaurechtsnehmer vergeben werden." Dies ist von der Dom-Römer GmbH nicht umgesetzt worden. Eine zusätzliche Alternativplanung soll daher innerhalb der nächsten drei Monate erfolgen und gemäß HOAI je nach Objekt zwischen 6.000 Euro und 8.000 Euro kosten. Diese zusätzlichen Planungskosten könnten in den Verkaufspreis fließen. Eine Limitierung auf 15 Rekonstruktionen verstößt darüber hinaus gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 (§ 2441), Punkt I. und der da lautet: "...die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt anzupassen...". Ebenso liegt eine Stellungnahme des damaligen Planungsdezernenten Schwarz vom 28.07.2011 vor, wonach dieser interessierten Investoren gegenüber bestätigt, dass, "...wenn Kaufinteressenten auf den ursprünglichen Grundstücken historische Gebäude erwerben wollen, wir Mittel und Wege finden, dies zu ermöglich." Ferner liegt ein Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 24.02.2011 vor, wonach sie sich interessierten Investoren offen zeigt: "...Gibt es in diesem Zusammenhang neue Erkenntnisse, um das angestrebte Ensemble noch zu erweitern, stehe ich gerne für weitere Gespräche mit Ihnen zur Verfügung." Ferner wurde im Vortrag des Magistrats, M 112, festgelegt, dass das "Rote Haus" vollständig rekonstruiert werden soll. Der sogenannte Anbau ist konstruktiv, der Anbau darf daher weder weggelassen noch stilistisch modernisiert werden, so wie es in der derzeitigen Architektendarstellung vorgesehen ist.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 243 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2012BB 243Neubebauung des Dom-Römer-ArealsMagistratsbericht
  2. 12. Juni 2012Sie sind hier
    OFOF 193/1Neubebauung des Dom-Römer-Areals
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 12 · 12.06.2012
TO I, TOP 26
Abgelehnt
1. Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 193/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDULinke
Enthaltung:
Fraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Zurückweisung) bei Enthaltung fraktionslos zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung fraktionslos

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