Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze
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Urnbergweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewirtschaftung der Streuobstwiesen unterhalb der Eckstraße17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Strassenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Urnbergweg per E-MailBegründung
Anzahl der Stellplätze Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft über die Stellplatzsituation im zukünftigen Baugebiet. Es wird unterstellt, dass bei etwa 88 WE (ohne die 7 Doppelhäuser, die auf ihren Parzellen je 2x2 Stllpl anordnen können) mit einer Stellplatzdichte von 1,5 bis 1,8 Stellplätze pro WE zu rechnen ist. 88 x 1,5 (günstigster Fall) = 132 Stellpl. Davon 88 abgezogen, die auf den Parzellen nachgewiesen werden. Es verbleiben 44 Stllpl., die im öffentlichen Raum nachzuweisen sind. Überschläglich ermittelt, ergeben sich ca 24 Stellpl., die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können. Es verbleiben 20 Stllpl. bis 30 Stellpl., die nicht dargestellt werden können. Die Ermittlung erfolgte auf dem umlaufenden Straßenring (Urnbergweg, Im Kalk, Eckstraße). Es wird dabei weiter unterstellt, dass die Stellplätze auf diesen Straßen ohne Inanspruchnahme der Bürgersteige eingerichtet werden. Die freie Fahrbahnfläche von 6,5 m abzügl. Stllpl-Breite von 2,25m ergibt sich zu 4,25 m. Bei Vollbelegung dieser Straßen ist mit 4,25m kein gegenverkehr möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Hausbreiten von ca. 4,88m auf mind 5,5 -bis 6 m zu verbreitern. Damit reduzieren sich zu Gunsten komfortabler Häuser die Anzahl der WE und damit die damit bedingte Anzahl der Stellpl. U.U. zu einem erträglichen Maß.
Inhalt
Antrag vom 16.03.2015, OF 193/14
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der Stellplätze Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft über die Stellplatzsituation im zukünftigen Baugebiet. Es wird unterstellt, dass bei etwa 88 WE (ohne die 7 Doppelhäuser, die auf ihren Parzellen je 2x2 Stllpl anordnen können) mit einer Stellplatzdichte von 1,5 bis 1,8 Stellplätze pro WE zu rechnen ist. 88 x 1,5 (günstigster Fall) = 132 Stellpl. Davon 88 abgezogen, die auf den Parzellen nachgewiesen werden. Es verbleiben 44 Stllpl., die im öffentlichen Raum nachzuweisen sind. Überschläglich ermittelt, ergeben sich ca 24 Stellpl., die im öffentlichen Raum eingerichtet werden können. Es verbleiben 20 Stllpl. bis 30 Stellpl., die nicht dargestellt werden können. Die Ermittlung erfolgte auf dem umlaufenden Straßenring (Urnbergweg, Im Kalk, Eckstraße). Es wird dabei weiter unterstellt, dass die Stellplätze auf diesen Straßen ohne Inanspruchnahme der Bürgersteige eingerichtet werden. Die freie Fahrbahnfläche von 6,5 m abzügl. Stllpl-Breite von 2,25m ergibt sich zu 4,25 m. Bei Vollbelegung dieser Straßen ist mit 4,25m kein gegenverkehr möglich. Es wird daher vorgeschlagen, die bisherigen Hausbreiten von ca. 4,88m auf mind 5,5 -bis 6 m zu verbreitern. Damit reduzieren sich zu Gunsten komfortabler Häuser die Anzahl der WE und damit die damit bedingte Anzahl der Stellpl. U.U. zu einem erträglichen Maß.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2015BB 15Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/VerkehrserschließungMagistratsbericht
- 16. März 2015VV 1298Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der StellplätzeAnfrage
- 16. März 2015Sie sind hierOFOF 193/14Bebauungsplan Nr. 910 hier: Anzahl der StellplätzeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 922Bebauungsplans Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg, hier: Anzahl der StellplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und 1 SPD; 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)