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Beleuchtung im Umfeld des Bürgerhaus Harheim und der Kita 96 sowie auch die Beleuchtung des Parkplatzes .Bleiche. umbauen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anschließen

Vorlagentyp: OFSPD
51 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Vor einigen Jahren wurde der komplette Betrieb des Bürgerhaus Harheim von der Saalbau GmbH an den Pächter Herrn Umran übertragen. Damit erfolgte u. a. auch die Übernahme der gesamten Stromkosten durch den Pächter. Aufgrund der ehemaligen Zusammenschaltung dieser beiden Anlagen, (Bürgerhaus / Wege-, Parkplatz-Beleuchtung) entfallen seit dieser Zeit auch die Kosten für die Wegebeleuchtung und Parkplatzbeleuchtung auf den Pächter. Dies ist ein unhaltbarer Zustand der schnellstens behoben werden muss.

Inhalt

Antrag vom 21.04.2010, OF 189/14

Betreff:

Beleuchtung im Umfeld des Bürgerhaus Harheim und der Kita 96 sowie auch die Beleuchtung des Parkplatzes "Bleiche" umbauen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anschließen

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die aus dem Jahr 1974 (Bürgerhausbau) stammende und nach unseren Erkenntnissen dem Bürgerhaus Harheim zugeordnete Stromversorgung der Wegebeleuchtung so abzuändern bzw. so umzubauen, dass diese wieder funktioniert und vom Bürgerhaus abgekoppelt und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anzuschließen.

Des weiteren, die Stromversorgung des o. g. Parkplatzes zu überprüfen und ggf. auch von der Versorgung des Bürgerhauses abzukoppeln und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anzuschließen.

Begründung:

Vor einigen Jahren wurde der komplette Betrieb des Bürgerhaus Harheim von der Saalbau GmbH an den Pächter Herrn Umran übertragen. Damit erfolgte u. a. auch die Übernahme der gesamten Stromkosten durch den Pächter. Aufgrund der ehemaligen Zusammenschaltung dieser beiden Anlagen, (Bürgerhaus / Wege-, Parkplatz-Beleuchtung) entfallen seit dieser Zeit auch die Kosten für die Wegebeleuchtung und Parkplatzbeleuchtung auf den Pächter.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand der schnellstens behoben werden muss.

Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. April 2010Sie sind hier
    OFOF 189/14Beleuchtung im Umfeld des Bürgerhaus Harheim und der Kita 96 sowie auch die Beleuchtung des Parkplatzes .Bleiche. umbauen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anschließen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. Mai 2010OMOM 4168Beleuchtung im Umfeld des Bürgerhaus Harheim und der Kita 96 sowie auch die Beleuchtung des Parkplatzes „Bleiche“ umbauen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anschließenDirektanregung
  3. 23. Juli 2010STST 1051Beleuchtung im Umfeld des Bürgerhauses Harheim und der Kita 96 sowie auch die Beleuchtung des Parkplatzes "Bleiche" umbauen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anschließenStellungnahme
  4. 13. April 2011Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 569Beleuchtung im Umfeld des Bürgerhaus Harheim und der Kita 96 sowie auch die Beleuchtung des Parkplatzes "Bleiche" umbauen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anschließenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 42 · 10.05.2010
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4168 2010 Die Vorlage OF 189/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die aus dem Jahr 1974 (Bürgerhausbau) stammende und nach unseren Erkenntnissen dem Bürgerhaus Harheim zugeordnete Stromversorgung der Wegebeleuchtung so abzuändern bzw. so umzubauen, dass die wieder funktioniert. Dies bedeutet, dass die angesprochene Stromversorgung vom Bürgerhaus abgetrennt wird und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anzuschließen ist. Des Weiteren ist die Stromversorgung des im Betreff genannten Parkplatzes zu überprüfen und gegebenenfalls auch von der Versorgung des Bürgerhauses abzutrennen und an die öffentliche Stadtbeleuchtung anzuschließen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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