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1. Ablehnung M 139/2006 2. Beschluss zur Untertunnelung der Linienführung der U 5 im unteren Abschnitt der Eckenheimer Landstraße; a) große Variante:…

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1. Ablehnung M 139/2006 2. Beschluss zur Untertunnelung der Linienführung der U 5 im unteren Abschnitt der Eckenheimer Landstraße; a) große Variante: Haltestellenbereiche .Musterschule., .Glauburgstraße. und .Nibelungenallee/Dt. Bibliothek., b) kleine Var

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

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Begründung

Der M139 wird in der vorgelegten Fassung nicht zugestimmt. Die nach derzeitigem Planungsstand zu erwartende Bauweise der Hochbahnsteige stellt optisch wie räumlich in den engen, belebten Teilen der unteren Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überwindende Hürde für den Querungsverkehr dar. Hier steht Barrierefreiheit i.S. des ungehinderten Zugangs zum Nahverkehrssystem gegen Barrierefreiheit i.S. von Nahmobilität im Stadtteil. Darüber hinaus hat der Magistrat bislang kein überzeugendes Konzept hinsichtlich der Verkehrssicherheit an der Station Musterschule vorgelegt. Die ohnehin für die Sicherheit der Schüler kritischen täglichen Ansammlungen von Schülern vom Bürgersteig auf den Hochbahnsteig in Mittellage zu "verlegen", bedeutet eine besondere Erhöhung der Unfallgefahr. Die seitens des Ortsbeirats, Bürgern und Schulvertretern hierzu vorgebrachten Bedenken konnten in Gesprächen mit den Fachleuten bislang nicht ausgeräumt werden. Auch ist der querungsintensive Standort südlich der Glauburgstr. für einen Hochbahnsteig besonders problematisch. Daher erachtet der Ortsbeirat eine Verlegung dieses Hochbahnsteigs nach Norden für notwendig. Gleichfalls haben die vom Ortsbeirat veranlaßten genaueren Planungsaussagen zu einer Niederflurbahnlösung deutlich gemacht, daß diese zwar technisch möglich ist und für den Stadtteil Nordend attraktiver erscheint, aus Gründen der Verbindungsqualität und damit im Interesse der gesamten Stadt Frankfurt aber nicht wünschenswert ist. Die hiergegen vorgebrachten Argumente von Verkehrsplanern, anderen Ortsbeiräten und auch Bürgern des Nordends sind beachtlich. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, daß allein die Untertunnelung der Teilstrecke ab Tunnelrampe Scheffeleck bis Alleenring allen künftigen Anforderungen an die Linie U5 gerecht wird. Sie verbindet Innenstadtverträglichkeit mit Barrierefreiheit, Verbindungsqualität und Leistungsfähigkeit. Leider wurde die Untertunnelung bis jetzt mit dem Argument der Finanzierungsschwierigkeiten bewußt aus dem Blick genommen. Dies ist angesichts der angestrebten Verlängerung der Linie U5, die künftig im Norden bis zum S-Bahnhof Frankfurter Berg geführt und süd-westlich das Europaviertel auf dem Gelände des früheren Hauptgüterbahnhofs anbinden soll, nicht länger zu verantworten. Die angestrebte Verlängerung mißt der Linie U5 eine überragende Bedeutung für das städtische ÖPNV-Streckennetz bei und läßt – auch nach Aussagen der Fachleute – eine deutliche und politisch gewünschte Erhöhung der Fahrgastzahlen erwarten. Es kann aber nicht angehen, daß die Aufwertung der U5 allein auf dem Rücken und zum Nachteil des Nordends ausgetragen wird. Statt dessen muß die gesamte Stadt Frankfurt bereit sein, in ein solches Vorhaben zu investieren. Das nicht eindeutig dargelegte, im Nebulösen belassene Argument, eine Untertunnelung sei nicht finanzierbar, kann vor diesem Hintergrund kein Verständnis beanspruchen. Wir – die Stadt Frankfurt – müssen bereit sein, für alle Beteiligten eine wirklich dauerhaft tragfähige Lösung zu finden. Hinzukommt, daß die Untertunnelung mindestens in der „kleinen Variante“ schon lange überfällig ist. Statt seiner hat man Stadtgebieten eine Untertunnelung zugute kommen lassen, die aus Infrastrukturgründen weniger erforderlich waren (vgl. U4 an der Messe und Bockenheimer Warte) als sie im Nordend erforderlich gewesen wäre. Im Verlauf der unteren Eckenheimer Landstraße wird die Linie seit ihrer Eröffnung 1974 auf rund 1200 Metern Länge als fahrbahnbündige Straßenbahn geführt, die sich ihren Fahrweg mit dem Autoverkehr teilen muß. Was nur als Provisorium im schrittweisen Übergang vom Straßenbahn- zum UBahnbetrieb gedacht war, existiert nun seit bereits über 30 Jahren als unbefriedigende Dauerlösung. Das Provisorium verhindert eine Beschleunigung der Linie, verursacht erhöhte Taktungenauigkeiten und beansprucht innerstädtischen Lebensraum. Der Umbau zu Hochbahnsteigen würde diese unbefriedigende Dauerlösung auf Jahrzehnte hin manifestieren. Als eine signifikant weniger aufwändige Variante soll die alternativ beantragte „kleine Variante“ in die Planungen aufgenommen werden. Sie würde die Bauzeit verkürzen und den Finanzaufwand reduzieren und damit insgesamt ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis erwarten lassen.

Inhalt

Antrag vom 15.02.2007, OF 187/3

Betreff:

  1. Ablehnung M 139/2006
  2. Beschluss zur Untertunnelung der Linienführung der U 5 im unteren Abschnitt der Eckenheimer Landstraße;
    • a)große Variante: Haltestellenbereiche "Musterschule", "Glauburgstraße" und "Nibelungenallee/Dt. Bibliothek",
    • b)kleine Variante: Haltestellenbereiche "Musterschule" und "Glauburgstraße" Der OBR möge beschließen:
  3. Die M139/2006 wird abgelehnt.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, a. die Stadtbahnlinie U 5 wird in der Eckenheimer Landstrasse durchgehend von der Konstablerwache; d.h. ab der Tunnelrampe Scheffeleck, - bis nördlich des Alleenrings, d.h. in den Haltestellenbereichen Musterschule, Glauburgstraße und Nibelungenallee/ Dt. Bibliothek, unterirdisch geführt ("große Variante“); oder mindestens - bis auf Höhe des Zusammentreffens des Oeder Wegs und der Eckenheimer Landstraße nahe der Deutschen Bibliothek, d.h. in den Haltestellenbereichen Musterschule und Glauburgstraße, unterirdisch geführt ("kleine Variante“). b. Der Magistrat wird beauftragt, für beide Varianten schnellstmöglich eine Vorplanung als Grundlage einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie eine Bau- und Finanzierungsvorlage durch das Dezernat V – Bau - erarbeiten zu lassen, um nach erneutem Beschluß durch die Stadtverordnetenversammlung Baurecht zu schaffen. c. Der Magistrat wird beauftragt, die Kosten für die Planung und Realisierung der Maßnahme – unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie der Verwendung von Stellplatzablösemitteln – in künftigen Haushalten zu veranschlagen d. Die so ermittelten erforderlichen Kosten werden schnellstmöglich in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der M139 wird in der vorgelegten Fassung nicht zugestimmt. Die nach derzeitigem Planungsstand zu erwartende Bauweise der Hochbahnsteige stellt optisch wie räumlich in den engen, belebten Teilen der unteren Eckenheimer Landstraße eine nicht zu überwindende Hürde für den Querungsverkehr dar. Hier steht Barrierefreiheit i.S. des ungehinderten Zugangs zum Nahverkehrssystem gegen Barrierefreiheit i.S. von Nahmobilität im Stadtteil. Darüber hinaus hat der Magistrat bislang kein überzeugendes Konzept hinsichtlich der Verkehrssicherheit an der Station Musterschule vorgelegt. Die ohnehin für die Sicherheit der Schüler kritischen täglichen Ansammlungen von Schülern vom Bürgersteig auf den Hochbahnsteig in Mittellage zu "verlegen", bedeutet eine besondere Erhöhung der Unfallgefahr. Die seitens des Ortsbeirats, Bürgern und Schulvertretern hierzu vorgebrachten Bedenken konnten in Gesprächen mit den Fachleuten bislang nicht ausgeräumt werden. Auch ist der querungsintensive Standort südlich der Glauburgstr. für einen Hochbahnsteig besonders problematisch. Daher erachtet der Ortsbeirat eine Verlegung dieses Hochbahnsteigs nach Norden für notwendig. Gleichfalls haben die vom Ortsbeirat veranlaßten genaueren Planungsaussagen zu einer Niederflurbahnlösung deutlich gemacht, daß diese zwar technisch möglich ist und für den Stadtteil Nordend attraktiver erscheint, aus Gründen der Verbindungsqualität und damit im Interesse der gesamten Stadt Frankfurt aber nicht wünschenswert ist. Die hiergegen vorgebrachten Argumente von Verkehrsplanern, anderen Ortsbeiräten und auch Bürgern des Nordends sind beachtlich. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, daß allein die Untertunnelung der Teilstrecke ab Tunnelrampe Scheffeleck bis Alleenring allen künftigen Anforderungen an die Linie U5 gerecht wird. Sie verbindet Innenstadtverträglichkeit mit Barrierefreiheit, Verbindungsqualität und Leistungsfähigkeit. Leider wurde die Untertunnelung bis jetzt mit dem Argument der Finanzierungsschwierigkeiten bewußt aus dem Blick genommen. Dies ist angesichts der angestrebten Verlängerung der Linie U5, die künftig im Norden bis zum S-Bahnhof Frankfurter Berg geführt und süd-westlich das Europaviertel auf dem Gelände des früheren Hauptgüterbahnhofs anbinden soll, nicht länger zu verantworten. Die angestrebte Verlängerung mißt der Linie U5 eine überragende Bedeutung für das städtische ÖPNV-Streckennetz bei und läßt – auch nach Aussagen der Fachleute – eine deutliche und politisch gewünschte Erhöhung der Fahrgastzahlen erwarten. Es kann aber nicht angehen, daß die Aufwertung der U5 allein auf dem Rücken und zum Nachteil des Nordends ausgetragen wird. Statt dessen muß die gesamte Stadt Frankfurt bereit sein, in ein solches Vorhaben zu investieren. Das nicht eindeutig dargelegte, im Nebulösen belassene Argument, eine Untertunnelung sei nicht finanzierbar, kann vor diesem Hintergrund kein Verständnis beanspruchen. Wir – die Stadt Frankfurt – müssen bereit sein, für alle Beteiligten eine wirklich dauerhaft tragfähige Lösung zu finden. Hinzukommt, daß die Untertunnelung mindestens in der "kleinen Variante“ schon lange überfällig ist. Statt seiner hat man Stadtgebieten eine Untertunnelung zugute kommen lassen, die aus Infrastrukturgründen weniger erforderlich waren (vgl. U4 an der Messe und Bockenheimer Warte) als sie im Nordend erforderlich gewesen wäre. Im Verlauf der unteren Eckenheimer Landstraße wird die Linie seit ihrer Eröffnung 1974 auf rund 1200 Metern Länge als fahrbahnbündige Straßenbahn geführt, die sich ihren Fahrweg mit dem Autoverkehr teilen muß. Was nur als Provisorium im schrittweisen Übergang vom Straßenbahn- zum UBahnbetrieb gedacht war, existiert nun seit bereits über 30 Jahren als unbefriedigende Dauerlösung. Das Provisorium verhindert eine Beschleunigung der Linie, verursacht erhöhte Taktungenauigkeiten und beansprucht innerstädtischen Lebensraum. Der Umbau zu Hochbahnsteigen würde diese unbefriedigende Dauerlösung auf Jahrzehnte hin manifestieren. Als eine signifikant weniger aufwändige Variante soll die alternativ beantragte "kleine Variante“ in die Planungen aufgenommen werden. Sie würde die Bauzeit verkürzen und den Finanzaufwand reduzieren und damit insgesamt ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis erwarten lassen. Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.07.2006, M 139 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2006MM 139Stadtbahnlinie U.5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und GlauburgstraßeMagistratsvortrag
  2. 15. Februar 2007Sie sind hier
    OFOF 187/31. Ablehnung M 139/2006 2. Beschluss zur Untertunnelung der Linienführung der U 5 im unteren Abschnitt der Eckenheimer Landstraße; a) große Variante: Haltestellenbereiche .Musterschule., .Glauburgstraße. und .Nibelungenallee/Dt. Bibliothek., b) kleine Var
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 3
Sitzung 10 · 15.02.2007
TO I, TOP 9
Beraten
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 139 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 11 · 15.03.2007
TO I, TOP 16
Beraten
Punkt 2: Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung der Vorlage M 139 wird auf Wunsch der GRÜNEN wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 139 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 193/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 12 · 19.04.2007
TO I, TOP 9
Beraten
Punkt 2: Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung der Vorlage M 139 wird auf Wunsch der GRÜNEN wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 139 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 193/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 24.05.2007
TO I, TOP 10
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 139 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 438 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 14 · 28.06.2007
TO I, TOP 10
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 15 · 30.08.2007
TO I, TOP 11
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 139 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 438 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 16 · 27.09.2007
TO I, TOP 19
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 17 · 01.11.2007
TO I, TOP 15
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 18 · 29.11.2007
TO I, TOP 15
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 17.01.2008
TO I, TOP 18
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 284/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Vorlage OF 383/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 14.02.2008
TO I, TOP 13
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 18.06.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wird bis zur Sitzung am 03.09.2009 zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 36 · 03.09.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 258/3 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 01.10.2009
TO I, TOP 5
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 29.10.2009
TO I, TOP 4
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 11.03.2010
TO I, TOP 5
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wird zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 139 wird bis zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 438 wird bis zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 187/3 wird zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 45 · 24.06.2010
TO I, TOP 5
Zurückgezogen
Punkt 3: Die Vorlage OF 187/3 wurde zurückgezogen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 438 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 187/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 193/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 255/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

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Ortsbeiratssitzung
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