Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Aufstockung des Budgets für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, um die Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dies ist notwendig, um Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Magistrat zu bitten, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.
Begründung
Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Das Nordend ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Nordender Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens wird immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion ist die Installation eines inklusiven Spielgeräts im Günthersburgpark. Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird die Installation nun durch den Verein Kian e.V. finanziert. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen. Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention endlich verstärkt umzusetzen. Die bisherige schleppende Umsetzung ist Menschen mit Behinderung nicht würdig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2022Sie sind hierOFOF 186/3Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BehinderungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. März 2022EAEA 216Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit BehinderungEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)