Öffnungszeiten des Schulhofes der Georg-Büchner-Schule und Auswirkungen auf die anliegenden Wohnungen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Georg-Büchner-Schule und Auswirkungen auf die anliegenden Wohnungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, mit der Schulleitung der Georg-Büchner-Schule, über die an dem Schulhof angebrachten Spielzeiten und Alterslimit zu beraten, sowie diese dann anzupassen. - der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie dann unter Berücksichtigung der Nutzung der Sporthallen durch die Vereine, eine Einhaltung der Spielzeiten durchgesetzt werden kann. - Ob der Magistrat auf die Städtische Wohnbaugesellschaft einwirken kann, damit die anliegenden Wohnungen mit neuen Schallschutzfenstern ausgestattet werden können. - Ob ein Jugendzentrum im Bereich der City-West benötigt wird. Falls ja, wie kann dieses realisiert werden? Begründung: Die Neufassung des Antrages beruht auf der Diskussion im Ortsbeirat, sowie dem Meinungsaustausch per E-Mail. Die an dem Schulhof angebrachten Alters und Spielzeiten (Spielerlaubnis nur für Kinder bis 14 Jahre Mo.-Do. bis 18:00 Uhr und Freitag bis 17:00 Uhr), scheinen in der heuten Zeit als überholt, es fehlen in der City-West die Spielmöglichkeiten für Jugendliche. Jedoch sollten auch die Beschwerden der Anwohnerinnen in den Sommermonaten, über die lautstarke Nutzung des Schulhofes nach den Spielzeiten von älteren Jugendlichen bis spät in die Abendstunden ernst genommen werden.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2016, OF 182/2
Betreff: Öffnungszeiten des Schulhofes der Georg-Büchner-Schule und Auswirkungen auf die anliegenden Wohnungen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, mit der Schulleitung der Georg-Büchner-Schule, über die an dem Schulhof angebrachten Spielzeiten und Alterslimit zu beraten, sowie diese dann anzupassen. - der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie dann unter Berücksichtigung der Nutzung der Sporthallen durch die Vereine, eine Einhaltung der Spielzeiten durchgesetzt werden kann. - Ob der Magistrat auf die Städtische Wohnbaugesellschaft einwirken kann, damit die anliegenden Wohnungen mit neuen Schallschutzfenstern ausgestattet werden können. - Ob ein Jugendzentrum im Bereich der City-West benötigt wird. Falls ja, wie kann dieses realisiert werden?
Begründung: Die Neufassung des Antrages beruht auf der Diskussion im Ortsbeirat, sowie dem Meinungsaustausch per E-Mail. Die an dem Schulhof angebrachten Alters und Spielzeiten (Spielerlaubnis nur für Kinder bis 14 Jahre Mo.-Do. bis 18:00 Uhr und Freitag bis 17:00 Uhr), scheinen in der heuten Zeit als überholt, es fehlen in der City-West die Spielmöglichkeiten für Jugendliche. Jedoch sollten auch die Beschwerden der Anwohnerinnen in den Sommermonaten, über die lautstarke Nutzung des Schulhofes nach den Spielzeiten von älteren Jugendlichen bis spät in die Abendstunden ernst genommen werden.Hauptvorlage: Antrag vom 11.09.2016, OF 99/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. November 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.