Verlegung Café Fix
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Durch räumliche Konzentration von Einrichtungen der Drogenhilfe, werden die Einrichtungen zunehmend mit polizeilichen Aufgaben belastet und so die Erfüllung ihrer sozialarbeiterischen (psychologische und medizinische Intervention in Krisensituationen, Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zur Drogenhilfe) und gesundheitsstabilisierenden Aufgaben (Safer-use-Beratung, HIV und Hepatitis-Prophylaxe) erschwert. Es ist abzusehen, dass sich der Handel oder Weitergabe, die in den Einrichtungen nicht geduldet werden darf (§7 und §8 der Verordnung über die Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 10. September 2001), zukünftig im Treppenhaus und in unmittelbarer Nähe der Niddastr. 49 stattfinden wird. Solange es für die Konsumenten keinen legalen Weg gibt Drogen zu kaufen, wird es illegalen Handel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen geben. Dieses Problem lässt sich nicht dadurch lösen, die Betroffenen an einzelnen Standorten zu konzentrieren. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen haben erkannt, dass Konsumenten illegalisierter Drogen einen Platz zum hygienischen und stressfreien Konsum brauchen und entsprechende Voraussetzungen dafür geschaffen. Die bisherige Drogenpolitik, hatte nicht zum Verschwinden der Drogenszene geführt. Das Problem des Erwerbs der betreffenden Substanzen bleibt aber in der Diskussion nach wie vor ausgeklammert. Dadurch entsteht ein nicht aufzulösender Antagonismus: der Konsum illegalisierter Drogen ist an dafür vorgesehnen Orten geduldet. Der Erwerb von Drogen ist weder in den Einrichtungen selbst noch in der Öffentlichkeit erwünscht oder geduldet. Wohin sollen Drogenhilfeeinrichtungen ihre Klienten schicken? So lange dieses Problem nicht politisch gelöst ist, so lange wird es eine teiloffene Drogenszene, die in der Öffentlichkeit sichtbar ist, geben. Polizeiliche Repressionen helfen nicht die Ursachen des Problems zu lösen, sondern verlagern die Symptome lediglich von A nach B.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2006, OF 165/1
Betreff:
Verlegung Café Fix
Der Ortsbeirat lehnt eine Verlegung des Cafe Fix in direkte Nachbarschaft oder in das gleiche Gebäude wie den Druckraum Nidaastraße ab.
Begründung:
Durch räumliche Konzentration von Einrichtungen der Drogenhilfe, werden die Einrichtungen zunehmend mit polizeilichen Aufgaben belastet und so die Erfüllung ihrer sozialarbeiterischen (psychologische und medizinische Intervention in Krisensituationen, Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zur Drogenhilfe) und gesundheitsstabilisierenden Aufgaben (Safer-use-Beratung, HIV und Hepatitis-Prophylaxe) erschwert.
Es ist abzusehen, dass sich der Handel oder Weitergabe, die in den Einrichtungen nicht geduldet werden darf (§7 und §8 der Verordnung über die Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 10. September 2001), zukünftig im Treppenhaus und in unmittelbarer Nähe der Niddastr. 49 stattfinden wird.
Solange es für die Konsumenten keinen legalen Weg gibt Drogen zu kaufen, wird es illegalen Handel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen geben.
Dieses Problem lässt sich nicht dadurch lösen, die Betroffenen an einzelnen Standorten zu konzentrieren. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen haben erkannt, dass Konsumenten illegalisierter Drogen einen Platz zum hygienischen und stressfreien Konsum brauchen und entsprechende Voraussetzungen dafür geschaffen. Die bisherige Drogenpolitik, hatte nicht zum Verschwinden der Drogenszene geführt.
Das Problem des Erwerbs der betreffenden Substanzen bleibt aber in der Diskussion nach wie vor ausgeklammert. Dadurch entsteht ein nicht aufzulösender Antagonismus: der Konsum illegalisierter Drogen ist an dafür vorgesehnen Orten geduldet. Der Erwerb von Drogen ist weder in den Einrichtungen selbst noch in der Öffentlichkeit erwünscht oder geduldet. Wohin sollen Drogenhilfeeinrichtungen ihre Klienten schicken?
So lange dieses Problem nicht politisch gelöst ist, so lange wird es eine teiloffene Drogenszene, die in der Öffentlichkeit sichtbar ist, geben. Polizeiliche Repressionen helfen nicht die Ursachen des Problems zu lösen, sondern verlagern die Symptome lediglich von A nach B.
Hauptvorlage: Antrag vom 26.09.2006, OF 129/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. November 2006 brachte LINKE.WASG im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage OF 129/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 164/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 165/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.