Beleuchtung der Bushaltestelle .Rheinlandstraße. der Linie 51 in Frankfurt-Schwanheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und nach eigener Begutachtung, ist die Haltestelle der Buslinie 51 „Rheinlandstrasse“ in Fahrtrichtung Niederrad nicht ausreichend beleuchtet. Das führt in den Abend – und Nachtstunden zu Unsicherheit der wartenden Fahrgäste. Es ist daher dringend notwendig diesen Missstand zu beheben und die genannte Haltestelle ausreichend zu beleuchten, um die Sicherheit der wartenden Fahrgäste des ÖPNV bei Dunkelheit herzustellen.
Inhalt
Antrag vom 08.11.2010, OF 1645/6
Betreff:
Beleuchtung der Bushaltestelle "Rheinlandstraße" der Linie 51 in Frankfurt-Schwanheim
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Rheinlandstrasse“ der Linie 51 heller auszuleuchten.
Begründung:
aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und nach eigener Begutachtung, ist die Haltestelle der Buslinie 51 "Rheinlandstrasse“ in Fahrtrichtung Niederrad nicht ausreichend beleuchtet.
Das führt in den Abend – und Nachtstunden zu Unsicherheit der wartenden Fahrgäste.
Es ist daher dringend notwendig diesen Missstand zu beheben und die genannte
Haltestelle ausreichend zu beleuchten, um die Sicherheit der wartenden Fahrgäste
des ÖPNV bei Dunkelheit herzustellen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2010Sie sind hierOFOF 1645/6Beleuchtung der Bushaltestelle .Rheinlandstraße. der Linie 51 in Frankfurt-SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2010OMOM 4786Beleuchtung der Bushaltestelle „Rheinlandstraße“ der Linie 51 in Frankfurt-SchwanheimDirektanregung
- 6. April 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 511Beleuchtung der Bushaltestelle "Rheinlandstraße" der Linie 51 in Frankfurt-SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme