Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle
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An der Sandelmühle — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station „Heddernheim“05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu An der Sandelmühle per E-MailBegründung
Neubaugebiet An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner eine alternative Variante zur kürzlich vorgestellten Planung der Stadt entwickeln zu lassen, die folgende Kernpunkte aufgreift:
- Der ruhende Verkehr findet Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden. Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken. 1.1 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren verpflichtet sind, Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden.
- Die noch zu erstellenden Straßen in diesem Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig. 2.1 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen können und müssen die Grundstücke größer werden um den individuell planbaren Parkraum in Freiluft, Carports, Garagen, Tiefgaragen, Gemeinschafts-Parkplätzen aufnehmen zu können. 2.2 Noch optimaler ist es, den gesamten ruhenden Verkehr unterirdisch abzuwickeln. Von dort erfolgt dann auch ein Zugang zu den Wohngebäuden, was das Be- und Entladen privater Fahrzeuge vor der Wohnungs-/Kellertür sehr erleichtert.
- Nur die Straße An der Sandelmühle wird einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell für gegenläufigen Verkehr ausgebaut. 3.1 Um die Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage vorzusehen. Begründung: Das geplante Wohnquartier mit der Stadtbahnstation Sandelmühle liegt verdammt günstig, um das Park and Ride-Verfahren zu praktizieren. Das Parken Ortsfremder muß indes von vornherein unmöglich gemacht werden. Die stadtseits angedachte Überwachung von Fremdparkern im Quartier ist unrealistisch. Nur ein konsequentes Parken auf privatem Grund mit bauseits eingebrachten Verhinderungen im öffentlichen Raum zu parken, nutzt den Bewohnern des Quartiers, die auf eigenem Grund jederzeit über ihre Parkplätze verfügen können. Gleichzeitig wird durch die hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen Überwachungsaufgaben entlastet. Selbst ein Vorrang mittels Anwohnerparken ist unnötig. Das Areal, das von der Straße An der Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden. Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase entstehen ohne Individualverkehr, zudem alles barrierefrei für alt und jung. In Eschborn, in der Straße An den Krautgärten, ist ein solches Quartier mit gemeinschaftlicher Tiefgarage bereits vor wenigen Jahren erfolgreich entstanden.
Inhalt
Antrag vom 08.03.2012, OF 161/8
Betreff: Alternative Stadtplanung im Neubaugebiet An der Sandelmühle
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, von einem Lehrinstitut für Stadtplaner eine alternative Variante zur kürzlich vorgestellten Planung der Stadt entwickeln zu lassen, die folgende Kernpunkte aufgreift:
- Der ruhende Verkehr findet Kraftfahrzeug-Stellplätze ausschließlich auf privatem Grund und Boden. Straßen sind zum Fahren da, nicht zum Parken. 1.1 Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze auf Dauer anzulegen und vorzuhalten. Bei Mietobjekten werden die Stellplätze in den Wohnraum-Mietzins eingerechnet. Wer keinen Bedarf hat, kann Stellplätze untervermieten. Es geht nicht länger an, dass Bauherren verpflichtet sind, Stellplätze zu schaffen, die dann nicht angenommen werden.
- Die noch zu erstellenden Straßen in diesem Quartier werden Einbahnstraßen mit nur einer Fahrspur zuzüglich Raum für Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern. All dies nach dem EU-Projekt "Shared Space" "gemeinsam genutzter Raum" ohne Signalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Die Vorfahrtsregeln bleiben gültig. 2.1 Durch geringeren Flächenverbauch für Fahrbahnen können und müssen die Grundstücke größer werden um den individuell planbaren Parkraum in Freiluft, Carports, Garagen, Tiefgaragen, Gemeinschafts-Parkplätzen aufnehmen zu können. 2.2 Noch optimaler ist es, den gesamten ruhenden Verkehr unterirdisch abzuwickeln. Von dort erfolgt dann auch ein Zugang zu den Wohngebäuden, was das Be- und Entladen privater Fahrzeuge vor der Wohnungs-/Kellertür sehr erleichtert.
- Nur die Straße An der Sandelmühle wird einschließlich der Straße Kaltmühle traditionell für gegenläufigen Verkehr ausgebaut. 3.1 Um die Einmündung An der Sandelmühle / Olaf-Palme-Straße zu entlasten, erfolgt die Einfahrt in das neue Quartier über die Straße Kaltmühle und die Ausfahrt über die Straße An der Sandelmühle. Entsprechend sind Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage vorzusehen. Begründung: Das geplante Wohnquartier mit der Stadtbahnstation Sandelmühle liegt verdammt günstig, um das Park and Ride-Verfahren zu praktizieren. Das Parken Ortsfremder muß indes von vornherein unmöglich gemacht werden. Die stadtseits angedachte Überwachung von Fremdparkern im Quartier ist unrealistisch. Nur ein konsequentes Parken auf privatem Grund mit bauseits eingebrachten Verhinderungen im öffentlichen Raum zu parken, nutzt den Bewohnern des Quartiers, die auf eigenem Grund jederzeit über ihre Parkplätze verfügen können. Gleichzeitig wird durch die hier angedachten Maßnahmen die Öffentliche Hand von kostenträchtigen Überwachungsaufgaben entlastet. Selbst ein Vorrang mittels Anwohnerparken ist unnötig. Das Areal, das von der Straße An der Sandelmühle umgeben ist, hat höchstwahrscheinlich nicht den saubersten Boden. Wenn Erdreich ausgekoffert werden muß, ist schon der erste Schritt für eine Gemeinschaftsgarage in Tieflage getan. Überirdisch könnte so eine grüne Oase entstehen ohne Individualverkehr, zudem alles barrierefrei für alt und jung. In Eschborn, in der Straße An den Krautgärten, ist ein solches Quartier mit gemeinschaftlicher Tiefgarage bereits vor wenigen Jahren erfolgreich entstanden.Nebenvorlage: Antrag vom 16.04.2012, OF 182/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. März 2012 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2012 im OBR 8 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Variante A und B: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) Variante C: SPD, GRÜNE gegen 3 CDU, FREIE WÄHLER und FDP (=Annahme) bei Enthaltung 3 CDU