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Alt-Nied: Einkaufen mit dem Fahrrad einfacher gestalten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

In der Praxis sieht man ständig Radfahrer auf dem fraglichen Stück gegen die Einbahnstraße oder auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren. Die Einbahnstraße selbst ist zu schmal, um Radfahren gegen die Einbahnstraße legal zu ermöglichen. Man könnte einfach die Augen zudrücken und die momentane Praxis vor Ort ignorieren, denn wirklich gefährliche Situationen entstehen nicht. Doch würde dies allen Prinzipien der Verkehrserziehung widersprechen. Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über durch Radfahrer begangene Verkehrsverstöße. Wenn dann jedoch Strecken so ausgelegt sind, dass solche Verstöße sehenden Auges programmiert sind, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Bereitschaft zur Einhaltung der Verkehrsregeln bei Radfahrern allgemein sinkt. Außerdem widerspricht es dem politischen Willen, Frankfurt zur fahrradfreundlichen Stadt zu machen und den Radverkehr zu fördern, wenn wichtige Einkaufsziele wie ein großer REWE-Markt oder eine Apotheke mit dem Fahrrad nur zu erreichen sind, wenn man sein Rad 200m weit schiebt oder Verkehrsregeln missachtet. Die vorgeschlagene Lösung, das Radfahren auf dem angesprochenen Bürgersteig durch das Verkehrszeichen 239 (Fußweg) mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zu erlauben, legalisiert das Radfahren auf diesem Fußweg, zwingt jedoch die Radfahrer zur Vorsicht. Fußgänger haben immer noch Vorrang. Den letzten Rest des Weges entlang der Geschäfte müssten die Radler dann nach wie vor zu Fuß und das Rad schiebend zurück legen, was man dann aber auch mit deutlich mehr Recht verlangen könnte, da die Zumutbarkeit aufgrund der Kürze dieser Strecke viel eher gegeben wäre, als dies heute der Fall ist. Vielleicht findet der Magistrat auch eine andere Lösung, um es Radfahrern zu ermöglichen, die Geschäfte radelnd zu erreichen. Die bisherige Situation sollte allerdings auf jeden Fall verbessert werden.

Inhalt

Antrag vom 02.08.2010, OF 1526/6

Betreff:

Alt-Nied: Einkaufen mit dem Fahrrad einfacher gestalten

Auf der Nordseite der Mainzer Landstraße gibt es im Bereich kurz vor der Kreuzung mit dem Nieder Kirchweg/Alt-Nied eine Reihe von Geschäften. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es unmöglich ist, diese Geschäfte vom REWE bis hin zur Apotheke vom Nieder Ortskern aus kommend mit dem Fahrrad auf legalem Wege zu erreichen, außer man nimmt wirklich absurde Umwege in Kauf oder schiebt sein Fahrrad über eine Strecke von 200m (auf Google Maps ausgemessen).

Die schmale Straße parallel zur Mainzer Landstraße, die zur Andienung der Läden dient, ist Einbahnstraße in östliche Richtung. Die Straße Alt-Nied ist Einbahnstraße in nördlicher Richtung. Als Radfahrer hat man aus dem Nieder Ortskern kommend (Beispiel Schmidtbornstraße) folgende Möglichkeiten:

- Man fährt über eine der Querstraßen, z.B. die Spielmannstraße, bis zur Mainzer Landstraße und dann entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße z.B. zur Apotheke. Entgegen den Regeln der STVO!

- Man fährt wie oben bis zur Mainzer Landstraße und dann das letzte Stück auf dem Bürgersteig. Entgegen den Regeln der STVO!

- Man fährt über die Franz-Simon-Straße bis zur Straße Alt-Nied. Das letzte Stück entgegen der Einbahnstraße zur Apotheke oder zum REWE ist dann zwar kürzer, aber auf dem engen, viel begangenen und halb zugeparkten Bürgersteig mit dem Fahrrad extrem unangenehm. Legal, aber so umständlich, dass es kaum praktiziert wird.

Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Erreichbarkeit der Geschäfte in diesem Bereich aus dem Ortskern für Radfahrer aus dem alten Nieder Ortskern kommend zu verbessern?
  2. Könnte das Problem zum Beispiel dadurch zumindest teilweise gelöst werden, dass der relativ breite Fußweg zwischen Geschäften und Spielmannstraße durch Aufstellen des Schildes "Fußweg, Radfahrer frei“ für Radfahrer geöffnet wird?

Begründung:

In der Praxis sieht man ständig Radfahrer auf dem fraglichen Stück gegen die Einbahnstraße oder auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren. Die Einbahnstraße selbst ist zu schmal, um Radfahren gegen die Einbahnstraße legal zu ermöglichen.

Man könnte einfach die Augen zudrücken und die momentane Praxis vor Ort ignorieren, denn wirklich gefährliche Situationen entstehen nicht. Doch würde dies allen Prinzipien der Verkehrserziehung widersprechen. Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über durch Radfahrer begangene Verkehrsverstöße. Wenn dann jedoch Strecken so ausgelegt sind, dass solche Verstöße sehenden Auges programmiert sind, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Bereitschaft zur Einhaltung der Verkehrsregeln bei Radfahrern allgemein sinkt.

Außerdem widerspricht es dem politischen Willen, Frankfurt zur fahrradfreundlichen Stadt zu machen und den Radverkehr zu fördern, wenn wichtige Einkaufsziele wie ein großer REWE-Markt oder eine Apotheke mit dem Fahrrad nur zu erreichen sind, wenn man sein Rad 200m weit schiebt oder Verkehrsregeln missachtet.

Die vorgeschlagene Lösung, das Radfahren auf dem angesprochenen Bürgersteig durch das Verkehrszeichen 239 (Fußweg) mit dem Zusatz "Radfahrer frei“ zu erlauben, legalisiert das Radfahren auf diesem Fußweg, zwingt jedoch die Radfahrer zur Vorsicht. Fußgänger haben immer noch Vorrang.

Den letzten Rest des Weges entlang der Geschäfte müssten die Radler dann nach wie vor zu Fuß und das Rad schiebend zurück legen, was man dann aber auch mit deutlich mehr Recht verlangen könnte, da die Zumutbarkeit aufgrund der Kürze dieser Strecke viel eher gegeben wäre, als dies heute der Fall ist.

Vielleicht findet der Magistrat auch eine andere Lösung, um es Radfahrern zu ermöglichen, die Geschäfte radelnd zu erreichen. Die bisherige Situation sollte allerdings auf jeden Fall verbessert werden.

Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2010Sie sind hier
    OFOF 1526/6Alt-Nied: Einkaufen mit dem Fahrrad einfacher gestalten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. September 2010VV 1391Alt-Nied: Einkaufen mit dem Fahrrad einfacher gestaltenAnfrage
  3. 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 5Alt-Nied: Einkaufen mit dem Fahrrad einfacher gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage OF 1526/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 46 · 14.09.2010
TO I, TOP 7
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1391 2010 Die Vorlage OF 1526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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