Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich
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Regenwassermulde im Kätcheslachbereich Vorgang: OM 405/11 OBR 12; ST 67/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung seiner Ämter, gegebenenfalls auch der Hessen Agentur nunmehr kurzfristig dafür zu sorgen, dass die nördlich der verlängerten Bergstraße beginnenden Entwässerungsmulde, die sich zu ihrem Ende bis zur äußeren Pflanzbereich des Kätcheslachteich erstreckt in Zukunft eine bessere Entwässerung erfährt. Begründung: In den vergangenen Jahren und verstärkt im regenreichen Sommer 2011 sowie auch im Jahr 2015 kam es oftmals am Ende des Abflusses der Entwässerungsmulde zu einem Rückstau des sich angesammelten Regenwassers, das sich bis auf die Randbereiche des umliegenden Feldes erstreckte und in den überfluteten Bereichen keinerlei Landwirtschaft zuließ. Dies gilt auch für die Anpflanzung am Randbereich des Kätcheslachteichs, die bei Überflutung einem dauerhaften Bewuchs nicht standhält. Das Ableiten des rückgestauten Wassers der Regenwassermulde könnte im Zuge einer Durchlässigkeit mittels Rohrleitung in das als entwässerungstechnisches Bauwerk vorgesehenen Kätcheslachteich erfolgen. Da mit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012 dieser bemüht ist, eine Lösung zu finden, die aber offensichtlich noch nicht vorliegt, ist daran zu erinnern.
Inhalt
Antrag vom 16.04.2016, OF 15/12
Betreff: Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich Vorgang: OM 405/11 OBR 12; ST 67/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung seiner Ämter, gegebenenfalls auch der Hessen Agentur nunmehr kurzfristig dafür zu sorgen, dass die nördlich der verlängerten Bergstraße beginnenden Entwässerungsmulde, die sich zu ihrem Ende bis zur äußeren Pflanzbereich des Kätcheslachteich erstreckt in Zukunft eine bessere Entwässerung erfährt.
Begründung: In den vergangenen Jahren und verstärkt im regenreichen Sommer 2011 sowie auch im Jahr 2015 kam es oftmals am Ende des Abflusses der Entwässerungsmulde zu einem Rückstau des sich angesammelten Regenwassers, das sich bis auf die Randbereiche des umliegenden Feldes erstreckte und in den überfluteten Bereichen keinerlei Landwirtschaft zuließ. Dies gilt auch für die Anpflanzung am Randbereich des Kätcheslachteichs, die bei Überflutung einem dauerhaften Bewuchs nicht standhält. Das Ableiten des rückgestauten Wassers der Regenwassermulde könnte im Zuge einer Durchlässigkeit mittels Rohrleitung in das als entwässerungstechnisches Bauwerk vorgesehenen Kätcheslachteich erfolgen. Da mit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012 dieser bemüht ist, eine Lösung zu finden, die aber offensichtlich noch nicht vorliegt, ist daran zu erinnern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. September 2011OFOF 48/12Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im KäthcheslachbereichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2011OMOM 405Bessere Entwässerung des Regenwassergrabens im KäthcheslachbereichDirektanregung
- 9. Januar 2012STST 67Bessere Entwässerung des Regenwassergrabens im KätcheslachgrabenStellungnahme
- 16. April 2016Sie sind hierOFOF 15/12Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im KätcheslachbereichOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. April 2016OMOM 22Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im KätcheslachbereichDirektanregung
- 8. August 2016STST 1023Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im KätcheslachbereichStellungnahme
- 24. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 268 WochenSTST 1467Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im KätcheslachbereichStellungnahme
- 29. Februar 2024OFOF 487/12Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im KätcheslachbereichOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme