Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradweges entlang des Bootshauses des Kanu-Clubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59
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und Fahrradweges entlang des Bootshauses des Kanu-Clubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den öffentlichen Geh- und Radweg entlang des Bootshauses des Kanuclubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59, instand zu setzen. Begründung: Der o. a. Weg ist in einem Abschnitt von ca. 15 m durch Wurzelaufbrüche außerordentlich stark beschädigt und nicht gefahrlos benutzbar. Eine umgehende Sanierung ist deshalb dringend erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 26.09.2011, OF 149/6
Betreff: Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradweges entlang des Bootshauses des Kanu-Clubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den öffentlichen Geh- und Radweg entlang des Bootshauses des Kanuclubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59, instand zu setzen.
Begründung: Der o. a. Weg ist in einem Abschnitt von ca. 15 m durch Wurzelaufbrüche außerordentlich stark beschädigt und nicht gefahrlos benutzbar. Eine umgehende Sanierung ist deshalb dringend erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2011Sie sind hierOFOF 149/6Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradweges entlang des Bootshauses des Kanu-Clubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2011OIOI 10Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradweges entlang des Bootshauses des Kanu-Clubs in Sindlingen, Weinbergstraße 59Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme