Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern II
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Linderung der Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 zu ergreifen, indem er Potenzial zur Aufstockung von Wohnraum und zur Umwandlung von Büroräumen in Wohnungen prüft. Dies geschieht in Anbetracht der Schwierigkeiten vieler Bürger, geeigneten Wohnraum zu finden, und der Herausforderungen, die Unternehmen bei der Personalfindung haben.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten,
- wo er aktuell Potenzial zur Aufstockung von Wohnraum im Ortsbezirk 1 sieht, um durch nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen neuen Wohnraum zu schaffen und inwiefern er dieses Potenzial zu nutzen gedenkt und
- ob es geplant ist, Büroräume in Wohnungen umzuwandeln und wenn ja, wo.
Begründung
Zahlreiche Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund dieser Problematik Schwierigkeiten, Personal zu finden. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Linderung des Wohnraummangels zu ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. November 2024 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.12.2024 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme