Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt die Prüfung und Berichterstattung über den Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10, insbesondere die Aufstellung von Sirenen und zeitgemäßen Neuerungen. Ziel ist es, den Bevölkerungsschutz zu verbessern und auf aktuelle Bedrohungen zu reagieren.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können, 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind, 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind?
Begründung
Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THWs) mit zu bedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 145/10Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021OAOA 96Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10Anregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 645Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme