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Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
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Vorlage
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Begründung

Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/ Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu beachten:

  1. Der auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterverfolgt.
  2. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben.
  3. Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann.
  4. Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen Einkommen ein adäquates Angebot bietet.
  5. Für die Anlieferung und den Ziel- und Quellverkehr des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu schaffen.
  6. Mit dem Investor sind Regelungen dahingehend zu treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses Ersatzwohnungen vermittelt werden.
  7. Es soll geprüft werden, ob für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann.
  8. Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert werden kann
  9. Der Investor soll für eine Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden.
  10. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher Landstraße / Wehrstraße sieht der Ortsbeirat hohes Entwicklungspotential, das nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des Buchrainplatzes noch zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterzuverfolgen. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist daher eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen. Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat, auf diesem Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu ermöglichen.

Inhalt

Antrag vom 08.10.2011, OF 144/5

Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/ Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu beachten:

  1. Der auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterverfolgt.
  2. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben.
  3. Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann.
  4. Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen Einkommen ein adäquates Angebot bietet.
  5. Für die Anlieferung und den Ziel- und Quellverkehr des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu schaffen.
  6. Mit dem Investor sind Regelungen dahingehend zu treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses Ersatzwohnungen vermittelt werden.
  7. Es soll geprüft werden, ob für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann.
  8. Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert werden kann
  9. Der Investor soll für eine Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden.
  10. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher Landstraße / Wehrstraße sieht der Ortsbeirat hohes Entwicklungspotential, das nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des Buchrainplatzes noch zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterzuverfolgen. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist daher eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen. Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat, auf diesem Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Oktober 2011 brachten CDU, GRÜNE im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.12.2011 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 5 · 28.10.2011
TO I, TOP 28
Beraten
Die Vorlage OF 144/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 6 · 02.12.2011
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 715 2011 Die Vorlage OF 144/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Wortlaut im Antragstenor unter Ziffer 10. wie folgt lautet: "Sobald sich zu den Ziffern 1. bis 9. konkrete Aussagen treffen lassen, sind diese Ergebnisse dem Ortsbeirat 5 vorzustellen"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU,GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung
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