Einstürzende Altbauten: Schwedlerbrücke
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Schwedlerbrücke ist eine Fußgängerbrücke, die sich in der Baulast der Stadt Frankfurt (St. 1058 v. 30.11.2001) befindet. Sie hat seit der Entwicklung der Hafengebiete stadtteilverbindenen Charakter: - Sie verbindet die Freizeit- und Erholungsbereiche im Frankfurter Grüngürtel um den Ostpark mit denen am Main - sie verbindet die Arbeitsplätze auf der Hanauer Landstraße mit den Wohngebieten des Ostends und Bornheims - In Zukunft wird sie auch die Einkaufs- und Erlebnismöglichkeiten der Hanauer Landstraße mit den Wohngebieten in Bornheim und im Ostend verbinden Aufgrund dieser gestiegenen Bedeutung fordert der OBR4 eine neue Sicht und weitergehende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung für die Schwedlerbrücke. In den letzten Jahren wurde die Brücke jeweils nur mit den notwendigsten Reparaturmaßnahmen versehen, so dass quasi nur die Benutzbarkeit der Brücke gewährleistet war. Gestiegene Bedürfnisse, so dass sie auch für Fahrradfahrer und für Fußgänger mit Einkaufswagen benutzbar wäre, sind nicht zufrieden gestellt worden. Ebenso ist das Aussehen und die Substanzerhaltung nicht berücksichtigt worden. Der Ortsbeirat kann sich gut vorstellen, dass wie im Falle der Sanierung der Mainzer Landstraße (im Bereich zwischen der Alten Oper und der Theodor-Heuss-Allee) auch für die Sanierung der Schwedlerbrücke Kooperationen der Stadt und der Wirtschaft eingegangen werden.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2007, OF 143/4
Betreff:
Einstürzende Altbauten: Schwedlerbrücke
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
- dass die Schwedlerbrücke mit Anrampungen für Radfahrer und Fußgänger versehen wird.
- dass die Schwedlerbrücke umfassend saniert wird (Gehwegbelag, Gitter, Tragwerkkonstruktion) bis spätestens Ende 2008.
- der Magistrat wird aufgefordert, mit der Gewerbegemeinschaft Hanauer Landstraße Gespräche über eine finanzielle Beteiligung zu führen.
Begründung:
Die Schwedlerbrücke ist eine Fußgängerbrücke, die sich in der Baulast der Stadt Frankfurt (St. 1058 v. 30.11.2001) befindet.
Sie hat seit der Entwicklung der Hafengebiete stadtteilverbindenen Charakter:
- Sie verbindet die Freizeit- und Erholungsbereiche im Frankfurter Grüngürtel um den Ostpark mit denen am Main
- sie verbindet die Arbeitsplätze auf der Hanauer Landstraße mit den Wohngebieten des Ostends und Bornheims
- In Zukunft wird sie auch die Einkaufs- und Erlebnismöglichkeiten der Hanauer Landstraße mit den Wohngebieten in Bornheim und im Ostend verbinden
Aufgrund dieser gestiegenen Bedeutung fordert der OBR4 eine neue Sicht und weitergehende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung für die Schwedlerbrücke.
In den letzten Jahren wurde die Brücke jeweils nur mit den notwendigsten Reparaturmaßnahmen versehen, so dass quasi nur die Benutzbarkeit der Brücke gewährleistet war.
Gestiegene Bedürfnisse, so dass sie auch für Fahrradfahrer und für Fußgänger mit Einkaufswagen benutzbar wäre, sind nicht zufrieden gestellt worden.
Ebenso ist das Aussehen und die Substanzerhaltung nicht berücksichtigt worden.
Der Ortsbeirat kann sich gut vorstellen, dass wie im Falle der Sanierung der Mainzer Landstraße (im Bereich zwischen der Alten Oper und der Theodor-Heuss-Allee) auch für die Sanierung der Schwedlerbrücke Kooperationen der Stadt und der Wirtschaft eingegangen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2007Sie sind hierOFOF 143/4Einstürzende Altbauten: SchwedlerbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Februar 2007OAOA 319Einstürzende Altbauten: SchwedlerbrückeAnregung
- 29. Mai 2007BB 293Einstürzende Altbauten: SchwedlerbrückeMagistratsbericht
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 258 WochenBB 12- Schwedlerbrücke wieder für die Öffentlichkeit nutzbar machen - Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme