Kostenübernahme für Website www.nieder-erlenbach.net
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Kostenübernahme für die ehrenamtlich betriebene Website www.nieder-erlenbach.net in Höhe von 351,81 € für den Zeitraum von Mai 2023 bis Mai 2025. Dies soll aus dem Budget des Ortsbeirats 13 erfolgen, um die Internetpräsenz, die Informationen über lokale Institutionen und die Geschichte des Ortes bereitstellt, zu unterstützen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für den Webbaukasten bzw. das Hosting der ehrenamtlich betriebenen Website www.nieder-erlenbach.net in Höhe von 351,81 € für den Zeitraum 5/2023 - 5/2025 aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirats 13 zu begleichen. Zahlungsempfänger ist der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger e.V. (VNEB), der für die Kosten zunächst in Vorlage treten wird.
Begründung
Der Ortsbeirat hat sich 2021 einstimmig für die Erstellung einer Internetpräsenz ausgesprochen, die eine Plattform sowohl für die Kontaktadressen von Institutionen, Vereinen und Unternehmen in Nieder-Erlenbach sein soll, also auch über Geschichte und Ereignisse im Ort informieren. Seit 01.01.2022 ist die Seite online. Sie wird ehrenamtlich betrieben, als Herausgeber fungiert der Verein Nieder-Erlenbacher Bürger.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2023Sie sind hierOFOF 141/13Kostenübernahme für Website www.nieder-erlenbach.netOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OIBOIB 263Kostenübernahme für Website www.nieder-erlenbach.netBudget-Initiative
- 19. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 145Kostenübernahme für Website www.nieder-erlenbach.netStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme