Querungshilfe Schwanheimer Friedhof
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Um zum Schwanheimer Friedhof zu gelangen, muss man die Schwanheimer Uferstraße überqueren. Es handelte sich dabei um eine vierspurige Fahrbahn, mit entsprechender Breite. Gerade für ältere Menschen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen, kommt es bei der Überquerung öfters zu größeren Problemen. Da besonders ältere Menschen nicht mehr so gut sehen, reicht das Lichtsignal nicht mehr aus, um gefahrlos die Straße zu überqueren. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle die Lichtsignalanlage um ein akustisches Signal erweitert werden, damit auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Sehbehinderung diese Straße gefahrlos überqueren können.
Inhalt
Antrag vom 17.02.2010, OF 1401/6
Betreff:
Querungshilfe Schwanheimer Friedhof
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die bereits bestehende Querungshilfe (Fußgängerampel), welche an der Straße "Schwanheimer Ufer“ in Höhe des Schwanheimer Friedhofs installiert ist, um ein akustisches Signal zu erweitern.
Begründung:
Um zum Schwanheimer Friedhof zu gelangen, muss man die Schwanheimer Uferstraße überqueren. Es handelte sich dabei um eine vierspurige Fahrbahn, mit entsprechender Breite. Gerade für ältere Menschen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen, kommt es bei der Überquerung öfters zu größeren Problemen. Da besonders ältere Menschen nicht mehr so gut sehen, reicht das Lichtsignal nicht mehr aus, um gefahrlos die Straße zu überqueren. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle die Lichtsignalanlage um ein akustisches Signal erweitert werden, damit auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Sehbehinderung diese Straße gefahrlos überqueren können.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2010Sie sind hierOFOF 1401/6Querungshilfe Schwanheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. März 2010OMOM 3977Querungshilfe Schwanheimer FriedhofDirektanregung
- 17. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 718Querungshilfe Schwanheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme