Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte
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Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, Eigentümerinnen folgender Liegenschaften anzusprechen mit dem Ziel, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können:
- Frankenallee 99
- Günderrodestraße 3
- Günderrodestraße 1
- Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist, damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget bereitstellen kann. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann evtl. dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird.
Inhalt
Antrag vom 20.02.2012, OF 134/1
Betreff: Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, Eigentümerinnen folgender Liegenschaften anzusprechen mit dem Ziel, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können:
- Frankenallee 99
- Günderrodestraße 3
- Günderrodestraße 1
- Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist, damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget bereitstellen kann. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann evtl. dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2012Sie sind hierOFOF 134/1Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus GalluswarteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2012OMOM 1002Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus GalluswarteDirektanregung
- 15. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 936Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus GalluswarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme