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Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte

Vorlagentyp: OFGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, Eigentümerinnen folgender Liegenschaften anzusprechen mit dem Ziel, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können:

  1. Frankenallee 99
  2. Günderrodestraße 3
  3. Günderrodestraße 1
  4. Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist, damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget bereitstellen kann. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann evtl. dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird.

Inhalt

Antrag vom 20.02.2012, OF 134/1

Betreff: Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, Eigentümerinnen folgender Liegenschaften anzusprechen mit dem Ziel, auf den jeweiligen Dächern ein sogenanntes Taubenhaus errichten zu können:

  1. Frankenallee 99
  2. Günderrodestraße 3
  3. Günderrodestraße 1
  4. Günderrodestraße 17/19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Zugang für die Mitarbeiter des Stadttaubenprojekts zur Fütterung, Eientnahme und Pflege der Tauben gewährleistet werden muss. Die vorgeschlagenen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt ausgewählt und sollten in der angeführten Priorität abgearbeitet werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung des Taubenhauses zu rechnen ist, damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget bereitstellen kann. Begründung: Die Standorte wurden ausschließlich aus fachlicher Sicht des Stadttaubenprojekts ausgewählt. Eigentümer der genannten Liegenschaften wurden bislang nicht angesprochen. Am geeignetsten erschien die Liegenschaft Frankenallee 99, da dieses Gebäude in unmittelbarer Nähe der zahlreichen Brutstätten in der Frankenallee liegt, aber auch den Bereich der Mainzer Landstraße noch abdeckt, wo sich die Tauben eher zur Nahrungssuche aufhalten. Auch die genannten Liegenschaften Günderrodestraße 1 und 3 decken die beiden genannten Bereiche noch sehr gut ab. Die Liegenschaft Günderrodestraße 17/19 (Fa. Hochhuth) liegt ebenfalls in Reichweite zu beiden Bereichen, hier könnte es aber passieren, dass Tauben vom Messegelände angelockt werden. Dies kann evtl. dazu führen, dass die Kapazität des Taubenhauses überstiegen wird.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2012Sie sind hier
    OFOF 134/1Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus Galluswarte
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. März 2012OMOM 1002Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus GalluswarteDirektanregung
  3. 15. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 936Konkrete Standortvorschläge für das Taubenhaus GalluswarteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 9 · 20.03.2012
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1002 2012 Die Vorlage OF 134/1 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass der Halbsatz "damit der Ortsbeirat diese Mittel aus seinem Budget bereitstellen kann" gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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