Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vor den Geschäften im Bereich Am Dornbusch 24 / Ecke Eichendorffstraße 1 (Lebensmittel, Frisör, Kiosk) wurde bis August dieses Jahres laut Beschilderung kurzfristiges Parken geduldet. Mit Verfügung vom 13.08.2010 ließ das Straßenverkehrsamt diese Beschilderung entfernen, ohne dass die Gründe hierfür bekannt geworden wären. Bezeichnenderweise wies das Amt in seiner Verfügung aber ausdrücklich darauf hin, dass es die Anhörung des Ortsbeirats nicht für erforderlich halte. Unabhängig davon sind die genannten Geschäfte neben ihrer Laufkundschaft auch auf eine Kurzzeit-Parkmöglichkeit für Kunden, Lieferanten etc. angewiesen. Zwei entsprechende Plätze sind hierfür dringend erforderlich. Dabei könnten die Plätze ohne weitere Verkehrsbehinderung auf der Fahrbahn der jetzigen Rechtsabbieger-Spur unmittelbar nach der Einmündung der Eichendorffstraße abmarkiert werden. Hierdurch verbliebe vor der Ampel für den Rechtsabbieger-Verkehr noch eine ausreichende Aufstellfläche und auch der Fahrradweg würde nicht beeinträchtigt. Lediglich der „verfrühte“ Rechtsabbieger-Pfeil auf der Fahrbahn in Höhe der Eichendorffstraße müsste entfernt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, in der genannten Weise eine Be- und Entladezone einzurichten, die mindestens zwei Fahrzeugen zu den üblichen Geschäftszeiten das Parken für 30 Minuten ermöglicht.
Inhalt
Antrag vom 25.10.2010, OF 1313/9
Betreff:
Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1
Vor den Geschäften im Bereich Am Dornbusch 24 / Ecke Eichendorffstraße 1 (Lebensmittel, Frisör, Kiosk) wurde bis August dieses Jahres laut Beschilderung kurzfristiges Parken geduldet. Mit Verfügung vom 13.08.2010 ließ das Straßenverkehrsamt diese Beschilderung entfernen, ohne dass die Gründe hierfür bekannt geworden wären. Bezeichnenderweise wies das Amt in seiner Verfügung aber ausdrücklich darauf hin, dass es die Anhörung des Ortsbeirats nicht für erforderlich halte.
Unabhängig davon sind die genannten Geschäfte neben ihrer Laufkundschaft auch auf eine Kurzzeit-Parkmöglichkeit für Kunden, Lieferanten etc. angewiesen. Zwei entsprechende Plätze sind hierfür dringend erforderlich. Dabei könnten die Plätze ohne weitere Verkehrsbehinderung auf der Fahrbahn der jetzigen Rechtsabbieger-Spur unmittelbar nach der Einmündung der Eichendorffstraße abmarkiert werden. Hierdurch verbliebe vor der Ampel für den Rechtsabbieger-Verkehr noch eine ausreichende Aufstellfläche und auch der Fahrradweg würde nicht beeinträchtigt. Lediglich der "verfrühte“ Rechtsabbieger-Pfeil auf der Fahrbahn in Höhe der Eichendorffstraße müsste entfernt werden.
Der Magistrat wird daher gebeten,
in der genannten Weise eine Be- und Entladezone einzurichten, die mindestens zwei Fahrzeugen zu den üblichen Geschäftszeiten das Parken für 30 Minuten ermöglicht.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 1313/9Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2010OMOM 4742Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1Direktanregung
- 1. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 184Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24 / Ecke Eichendorffstraße 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER