Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße III
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: ST 289/10; OM 3809/09 OBR 9; V 1352 OBR 9; ST 1236/10 Mit seiner Anregung vom 03.12.2009, OM 3809/09 schlug der Ortsbeirat dem Magistrat vor, im Hinblick auf die erfolgte Neuordnung der Beparkung in der Eichendorffstraße im Sommer 2009 den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen, die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Diesen Maßnahmen hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2010 eine Absage erteilt, deren Begründung den Ortsbeirat nicht überzeugt. Gleichwohl ist eine Verbesserung der Situation erforderlich, weil die Falschparker sowohl regelmäßig den Fußweg für Kinderwagen, Rollstühle etc. versperren, als auch die mit der neuen Parkordnung angestrebte mittelbare Verkehrsberuhigung verhindern. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Einhaltung der Grenzmarkierung der Parkfläche auf der östlichen Seite der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule (auf dem Fußweg) durch die Installation von Drängelgittern entlang der weißen Linie oder eine andere geeignete Maßnahme sicherzustellen.
Inhalt
Antrag vom 25.10.2010, OF 1295/9
Betreff:
Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße III
Vorgang:
ST 289/10; OM 3809/09 OBR 9; V 1352 OBR 9; ST 1236/10
Mit seiner Anregung vom 03.12.2009, OM 3809/09 schlug der Ortsbeirat dem Magistrat vor, im Hinblick auf die erfolgte Neuordnung der Beparkung in der Eichendorffstraße im Sommer 2009 den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen, die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann.
Diesen Maßnahmen hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2010 eine Absage erteilt, deren Begründung den Ortsbeirat nicht überzeugt. Gleichwohl ist eine Verbesserung der Situation erforderlich, weil die Falschparker sowohl regelmäßig den Fußweg für Kinderwagen, Rollstühle etc. versperren, als auch die mit der neuen Parkordnung angestrebte mittelbare Verkehrsberuhigung verhindern.
Der Magistrat wird deshalb aufgefordert,
die Einhaltung der Grenzmarkierung der Parkfläche auf der östlichen Seite der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule (auf dem Fußweg) durch die Installation von Drängelgittern entlang der weißen Linie oder eine andere geeignete Maßnahme sicherzustellen.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 1295/9Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2010OMOM 4735Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIIDirektanregung
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 280Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IIIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)