Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Café Fix hat eine Substitutionsambulanz. Drogenabhängige bekommen hier Methadon und müssen täglich in die Einrichtung, um ihre Tagesdosis einzunehmen. Die Methadonsubstitution soll eine Hilfe sein für Menschen, die den Ausstieg aus der Sucht anstreben. Würde man das Café Fix direkt über den Konsumraum Niddastr. legen, schafft man für die Substutuierten zusätzliche Anreize für Rückfälle. Vergleichbar wäre das, wenn man die Räume der Anonymen Alkoholiker ins Hinterzimmer einer Kneipe legt. Durch räumliche Konzentration von Einrichtungen der Drogenhilfe, werden die Einrichtungen zunehmend mit polizeilichen Aufgaben belastet und so die Erfüllung ihrer sozialarbeiterischen (psychologische und medizinische Intervention in Krisensituationen, Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zur Drogenhilfe) und gesundheitsstabilisierenden Aufgaben (Safer-use-Beratung, HIV und Hepatitis-Prophylaxe) erschwert. Auch für die Bewohner des Hauses Niddastr. 49 ist die geplannte Nutzung der 3. Etage durch das Cafe Fix eine unzumutbare Belastung. Es ist abzusehen, dass sich der Handel oder Weitergabe, die in den Einrichtungen nicht geduldet werden darf (§7 und §8 der Verordnung über die Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 10. September 2001), zukünftig im Treppenhaus und in unmittelbarer Nähe der Niddastr. 49 stattfinden wird. Solange es für die Konsumenten keinen legalen Weg gibt Drogen zu kaufen, wird es illegalen Handel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen geben. Dieses Problem lässt sich nicht dadurch lösen, die Bedroffenen an einzelnen Standorten zu konzentrieren. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen haben erkannt, dass Konsumenten illegalisierter Drogen einen Platz zum hygienischen und stressfreien Konsum brauchen und entsprechende Voraussetzungen dafür geschaffen. Die bisherige Drogenpolitik, hatte nicht zum Verschwinden der Drogenszene geführt. Das Problem des Erwerbs der betreffenden Substanzen bleibt aber in der Diskussion nach wie vor ausgeklammert. Dadurch entsteht ein nicht aufzulösender Antagonismus: der Konsum illegalisierter Drogen ist an dafür vorgesehnen Orten geduldet. Der Erwerb von Drogen ist weder in den Einrichtungen selbst noch in der Öffentlichkeit erwünscht oder geduldet. Wohin sollen Drogenhilfeeinrichtungen ihre Klienten schicken? So lange dieses Problem nicht politisch gelöst ist, so lange wird es eine teiloffene Drogenszene, die in der Öffentlichkeit sichtbar ist, geben. Polizeiliche Repressionen helfen nicht die Ursachen des Problems zu lösen, sondern verlagern die Symptome
Inhalt
Antrag vom 26.09.2006, OF 128/1
Betreff:
Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches Entwicklungskonzept
Dem Bericht des Magistrats M159 wird unter folgenden Einschränkungen zugestimmt:
Der Ortsbeirat lehnt eine Verlegung des Cafe Fix in die Niddastraße. insbesondere in direkte Nachbarschaft zum Druckraum ab.
Begründung:
Das Café Fix hat eine Substitutionsambulanz. Drogenabhängige bekommen hier Methadon und müssen täglich in die Einrichtung, um ihre Tagesdosis einzunehmen.
Die Methadonsubstitution soll eine Hilfe sein für Menschen, die den Ausstieg aus der Sucht anstreben. Würde man das Café Fix direkt über den Konsumraum Niddastr. legen, schafft man für die Substutuierten zusätzliche Anreize für Rückfälle. Vergleichbar wäre das, wenn man die Räume der Anonymen Alkoholiker ins Hinterzimmer einer Kneipe legt.
Durch räumliche Konzentration von Einrichtungen der Drogenhilfe, werden die Einrichtungen zunehmend mit polizeilichen Aufgaben belastet und so die Erfüllung ihrer sozialarbeiterischen (psychologische und medizinische Intervention in Krisensituationen, Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen zur Drogenhilfe) und gesundheitsstabilisierenden Aufgaben (Safer-use-Beratung, HIV und Hepatitis-Prophylaxe) erschwert.
Auch für die Bewohner des Hauses Niddastr. 49 ist die geplannte Nutzung der 3. Etage durch das Cafe Fix eine unzumutbare Belastung.
Es ist abzusehen, dass sich der Handel oder Weitergabe, die in den Einrichtungen nicht geduldet werden darf (§7 und §8 der Verordnung über die Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 10. September 2001), zukünftig im Treppenhaus und in unmittelbarer Nähe der Niddastr. 49 stattfinden wird.
Solange es für die Konsumenten keinen legalen Weg gibt Drogen zu kaufen, wird es illegalen Handel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen geben.
Dieses Problem lässt sich nicht dadurch lösen, die Bedroffenen an einzelnen Standorten zu konzentrieren. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen haben erkannt, dass Konsumenten illegalisierter Drogen einen Platz zum hygienischen und stressfreien Konsum brauchen und entsprechende Voraussetzungen dafür geschaffen. Die bisherige Drogenpolitik, hatte nicht zum Verschwinden der Drogenszene geführt.
Das Problem des Erwerbs der betreffenden Substanzen bleibt aber in der Diskussion nach wie vor ausgeklammert.
Dadurch entsteht ein nicht aufzulösender Antagonismus: der Konsum illegalisierter Drogen ist an dafür vorgesehnen Orten geduldet. Der Erwerb von Drogen ist weder in den Einrichtungen selbst noch in der Öffentlichkeit erwünscht oder geduldet. Wohin sollen Drogenhilfeeinrichtungen ihre Klienten schicken?
So lange dieses Problem nicht politisch gelöst ist, so lange wird es eine teiloffene Drogenszene, die in der Öffentlichkeit sichtbar ist, geben. Polizeiliche Repressionen helfen nicht die Ursachen des Problems zu lösen, sondern verlagern die Symptome
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.08.2006, M 159 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2006MM 159Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches EntwicklungskonzeptMagistratsvortrag
- 26. September 2006Sie sind hierOFOF 128/1Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - städtebauliches EntwicklungskonzeptOrtsbeiratsantrag · LINKE.WASG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 159 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 129/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG (mit der Maßgabe, dass das Cafe Fix nicht in die direkte Nachbarschaft zum Druckraum in der Niddastraße zieht), FDP und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen CDU (= nicht zurückstellen)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.