Hinweisschild auf historische Dorfkirche in Unterliederbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
An vielen Stellen weisen Schilder auf Sehenswürdigkeiten in der Stadt hin. Die alte Dorfkirche, deren Fundamente aus dem 12. Jahrhundert stammen, ein Kleinod, das seit zwei Jahrzehnten jeden Samstag zur Besichtigung geöffnet ist, können nicht Ortskundige im alten Ortskern nicht leicht finden, auch wenn die Presse regelmäßig berichtet, auch über Veranstaltungen um das Bauwerk, dass seit einigen Jahren von der Kirchengemeinde um einem Förderkreis unterhalten werden muss, nachdem der Evangelische Regionalverband sie abgegeben hat.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2009, OF 1267/6
Betreff:
Hinweisschild auf historische Dorfkirche in Unterliederbach
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle ein Hinweisschild zur historischen Dorfkirche in Unterliederbach aufstellen zu lassen. Möglich wäre z. B. die stark befahrene Kreuzung Hunsrückstraße/Liederbacher Straße.
Begründung:
An vielen Stellen weisen Schilder auf Sehenswürdigkeiten in der Stadt hin. Die alte Dorfkirche, deren Fundamente aus dem 12. Jahrhundert stammen, ein Kleinod, das seit zwei Jahrzehnten jeden Samstag zur Besichtigung geöffnet ist, können nicht Ortskundige im alten Ortskern nicht leicht finden, auch wenn die Presse regelmäßig berichtet, auch über Veranstaltungen um das Bauwerk, dass seit einigen Jahren von der Kirchengemeinde um einem Förderkreis unterhalten werden muss, nachdem der Evangelische Regionalverband sie abgegeben hat.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2009Sie sind hierOFOF 1267/6Hinweisschild auf historische Dorfkirche in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. September 2009OMOM 3585Hinweisschild auf historische Dorfkirche in UnterliederbachDirektanregung
- 17. November 2009Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1635Hinweisschild auf historische Dorfkirche in UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme