Verschönerung und Ausgestaltung des „Pausenhäuschens“ an der Gruneliusschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
"Pausenhäuschens" an der Gruneliusschule Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, Mittel zu Verschönerung und Ausgestaltung des "Pausenhäuschens" der Gruneliusschule zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Das "Pausenhäuschen" der Gruneliusschule hat für den Pausenbetrieb der Gruneliusschule einen wichtigen positiven Effekt. Aufgrund der intensiven Nutzung besteht Befarf an Mitteln zur Verschönerung und weiteren Ausgestaltung. Der Ortsbeirat erwartet von der Maßnahme einen positiven Effekt für die Schulgemeinde.
Inhalt
Antrag vom 25.04.2019, OF 1257/5
Betreff: Verschönerung und Ausgestaltung des "Pausenhäuschens" an der Gruneliusschule Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, Mittel zu Verschönerung und Ausgestaltung des "Pausenhäuschens" der Gruneliusschule zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro.
Begründung: Das "Pausenhäuschen" der Gruneliusschule hat für den Pausenbetrieb der Gruneliusschule einen wichtigen positiven Effekt. Aufgrund der intensiven Nutzung besteht Befarf an Mitteln zur Verschönerung und weiteren Ausgestaltung. Der Ortsbeirat erwartet von der Maßnahme einen positiven Effekt für die Schulgemeinde.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2019Sie sind hierOFOF 1257/5Verschönerung und Ausgestaltung des „Pausenhäuschens“ an der GruneliusschuleOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. Mai 2019OIBOIB 306Verschönerung und Ausgestaltung des „Pausenhäuschens“ an der GruneliusschuleBudget-Initiative
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 133Verschönerung und Ausgestaltung des „Pausenhäuschens“ an der GruneliusschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme