Schulen offen halten - Unterrichtsorte verlagern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, wie durch Verlagerung der Unterrichtsorte in große Räume die Abstands- und Hygieneregeln in Schulen sichergestellt werden können. Ziel ist es, den Unterricht unter sicheren Bedingungen aufrechtzuerhalten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie durch Verlagerung der Unterrichtsorte der Schulen im Ortsbezirk Abstands- und Hygieneregeln sichergestellt werden können. Insbesondere sollen Verlagerungen von Klassen/Kursen weiterführender Schulen in den Bereich der Messe, der Tagungszentren, Hotels, den Uni Campussen und Hotels geplant werden.
Begründung
Die Lüftungskonzepte sind wichtig, können die Ansteckungen in den Schulen aber nicht sicher vermeiden. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, wie mit Abstand unterrichtet werden kann. Ziel ist, dass in Klassenstärke mit Abstand unterrichtet werden kann und dafür sind große Räume notwendig. Diese Räume sind im Ortsbezirk vorhanden. Die oft geäußerten Vorschläge zur Klassenteilung seien zwar sinnvoll, aber dafür gibt es nicht genug Lehrer. Schulen sind - laut Berichterstattung - nicht die Hauptinfektionsherde, aber unbestritten kommen da viele Menschen zusammen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. November 2020Sie sind hierOFOF 1253/2Schulen offen halten - Unterrichtsorte verlagernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. November 2020VV 1872Schulen offen halten - Unterrichtsorte verlagernAnfrage
- 16. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 211 WochenSTST 2184Schulen offen halten - Unterrichtsorte verlagernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und 2 GRÜNE bei Abwesenheit 1 CDU