Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Erfahrungsgemäß reichen Schilder nicht aus, um Kraftfahrzeuge auf Schrittgewindigkeit zu mäßigen. Schwellen sind dafür geeignete Maßnahmen.
Inhalt
Antrag vom 16.08.2010, OF 1239/9
Betreff:
Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichten
Das Teilstück der Niedwiesenstraße 25 b bis 27 e ist ab der Bahnunterführung für Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, trotzdem wird Richtung Höllberg gefahren. Der Weg wird von FußgängerInnen und RadfahrerInnen stark genutzt. Das Straßenstück hat keine Gehwege und ist wegen der rechtwinkligen Kurve und parkender Autos unübersichtlich. Fast alle AnwohnerInnen haben Kinder, für die dieses Straßenstück gefährlich ist.
Darum wird der Magistrat gebeten,
- in dem Teilstück der Niedwiesenstraße eine verkehrsberuhigten Bereich einzurichten mit Schwellen und gekennzeichneten Parkflächen.
- Am Ginnheimer Hang soll südlich der Bahnunterführung und nördlich der Höllbergstraße je ein Pfosten gesetzt werden.
Begründung:
Erfahrungsgemäß reichen Schilder nicht aus, um Kraftfahrzeuge auf Schrittgewindigkeit zu mäßigen. Schwellen sind dafür geeignete Maßnahmen.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2010Sie sind hierOFOF 1239/9Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. August 2010OMOM 4467Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichtenDirektanregung
- 2. November 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1462Teilstück der Niedwiesenstraße als Spielstraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER