Sportunterricht an der Ludwig-Erhard-Schule während Abriss und Neubau der Sporthalle
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Es gibt zwar bereits eine Einigung zwischen Stadt und TG Unterliederbach, aber der Vertrag ist noch nicht unter Dach und fach. Der Abriss und Neubau der Sporthalle der Ludwig-Erhard-Schule ist für das nächste Jahr vorgesehen. Damit für die Abdeckung des Sportunterrichts an der LES Verzögerungen ausgeschlossen werden, ist bei Erstellung und Abschluss des entsprechenden Vertrages keine Zeit zu verlieren.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2009, OF 1208/6
Betreff:
Sportunterricht an der Ludwig-Erhard-Schule während Abriss und Neubau der Sporthalle
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Vertrag mit der TG Unterliederbach über die Nutzung der tennishalle des Vereins durch die Ludwig-Erherd-Schule während der Zeit des Abrisses und Neubaus von deren Sporthalle so schnell wie möglich zustande kommt.
Begründung:
Es gibt zwar bereits eine Einigung zwischen Stadt und TG Unterliederbach, aber der Vertrag ist noch nicht unter Dach und fach. Der Abriss und Neubau der Sporthalle der Ludwig-Erhard-Schule ist für das nächste Jahr vorgesehen. Damit für die Abdeckung des Sportunterrichts an der LES Verzögerungen ausgeschlossen werden, ist bei Erstellung und Abschluss des entsprechenden Vertrages keine Zeit zu verlieren.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2009Sie sind hierOFOF 1208/6Sportunterricht an der Ludwig-Erhard-Schule während Abriss und Neubau der SporthalleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 23. Juni 2009OMOM 3343Sportunterricht an der Ludwig-Erhard-Schule während Abriss und Neubau der SporthalleDirektanregung
- 31. August 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1316Sportunterricht an der Ludwig-Erhard-Schule während Abriss und Neubau der SporthalleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme