Sicherheitsmängel im Bahnhof Eschersheim der DB AG
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Umwege, die von Fahrgästen der Bahn durch die halbseitige Schließung der Fußgänger- brücke in Kauf genommen werden müssen, werden von vielen nicht akzeptiert. Man kann immer wieder beobachten, dass Bahnnutzer in lebensgefährlichem Leichtsinn die Bahngleise über- queren. Im August 2008 wollte ein Mann durch Überqueren der Gleise noch einen Zug der S 6 erreichen. Der 48-jährige wurde jedoch von einem Regionalexpreßzug erfasst und tödlich verletzt. Aus ökonomischer Sicht ist es zwar verständlich, dass die DB AG wegen eines beabsichtigten Streckenausbaus die Fußgängerbrücke nicht mehr instandsetzen will. Alleine, nur Sicherheitsaspekte zur Abwehr der bestehenden Lebensgefahr müssen hier die übergeordneten Beurteilungs-Kriterien bilden. Die DB AG fördert zwar das leichtsinnige Fehlverhalten von Fahrgästen theoretisch und gewollt nicht. Praktisch und ungewollt zeigt sich jedoch eine andere Situation. Die aufgenötigten Umwege werden von vielen Bahnnutzern nicht angenommen. Es sollte der DB AG aufgegeben sein, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Verwiesen sei auch auf einen Artikel "Unglaublicher Leichtsinn" der Frankfurter Neue Presse vom 30. 4. 2010.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2010, OF 1202/9
Betreff:
Sicherheitsmängel im Bahnhof Eschersheim der DB AG
Der Magistrat wird gebeten, sich baldigst mit der DB AG
- mit dem Ziel einer kurzfristigen Verbesserung der Sicherheitslage auf diesem
Bahnhof ins Benehmen zu setzen;
- wobei von einer Reparatur bzw. Wiederherstellung der Fußgängerbrücke die
wirksamste Sicherheits-Verbesserung ausgehen dürfte.
Begründung:
Die Umwege, die von Fahrgästen der Bahn durch die halbseitige Schließung der Fußgänger-
brücke in Kauf genommen werden müssen, werden von vielen nicht akzeptiert. Man kann immer wieder beobachten, dass Bahnnutzer in lebensgefährlichem Leichtsinn die Bahngleise über-
queren. Im August 2008 wollte ein Mann durch Überqueren der Gleise noch einen Zug der S 6 erreichen. Der 48-jährige wurde jedoch von einem Regionalexpreßzug erfasst und tödlich verletzt. Aus ökonomischer Sicht ist es zwar verständlich, dass die DB AG wegen eines beabsichtigten Streckenausbaus die Fußgängerbrücke nicht mehr instandsetzen will. Alleine, nur Sicherheitsaspekte zur Abwehr der bestehenden Lebensgefahr müssen hier die übergeordneten
Beurteilungs-Kriterien bilden.
Die DB AG fördert zwar das leichtsinnige Fehlverhalten von Fahrgästen theoretisch und gewollt nicht. Praktisch und ungewollt zeigt sich jedoch eine andere Situation. Die aufgenötigten Umwege werden von vielen Bahnnutzern nicht angenommen. Es sollte der DB AG aufgegeben sein, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen.
Verwiesen sei auch auf einen Artikel "Unglaublicher Leichtsinn" der Frankfurter Neue Presse vom 30. 4. 2010.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2010Sie sind hierOFOF 1202/9Sicherheitsmängel im Bahnhof Eschersheim der DB AGOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Mai 2010OMOM 4228Sicherheitsmängel im Bahnhof Eschersheim der DB AGDirektanregung
- 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1123Sicherheitsmängel im Bahnhof Eschersheim der DB AGStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)