Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IVI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat den Sachstand des Projekts Kettenhofweg 130 vorstellt und Verhandlungen mit den Eigentümern führt, um das denkmalgeschützte Gebäude schnellstmöglich zu sanieren. Dies ist notwendig, um weiteren Verfall zu verhindern und eine neue Nutzung zu ermöglichen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
- Der Sachstand des Projekts Kettenhofweg 130 soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, das das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird.
- Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB anzudrohen.
Begründung
Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als 10 Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . .Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca.10 Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.09.2025 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit BFF