Grünanlage Fontanestraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Anwohnerschaft besteht der Wunsch, die Grünanlage eindeutig bezeichnen zu können. Der Name „Fontaneanlage“ bietet sich an, da die Anlage von der Fontanestraße halb umschlossen wird.
Inhalt
Antrag vom 06.05.2010, OF 1194/9
Betreff:
Grünanlage Fontanestraße
Der Magistrat wird gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR aufgefordert,
die namenlose Grünanlage zwischen Fontanestraße und Gottfried-Keller-Straße in "Fontaneanlage“ zu benennen.
Begründung:
In der Anwohnerschaft besteht der Wunsch, die Grünanlage eindeutig bezeichnen zu können. Der Name "Fontaneanlage“ bietet sich an, da die Anlage von der Fontanestraße halb umschlossen wird.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2010Sie sind hierOFOF 1194/9Grünanlage FontanestraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2010OIOI 92Grünanlage FontanestraßeInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme