Schlechter Start bei der Reinigung der Grünflächen durch die FES
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die FES zu veranlassen, die Reinigung der Grünflächen in Schwanheim und Goldstein sowie des Grillplatzes in dem gleichen Umfang wie zuvor durch das Grünflächenamt durchzuführen. Dies ist notwendig, um eine Verschlechterung der Reinigung und Müllbeseitigung zu verhindern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Seit
- Januar 2025 übernimmt die FES die Reinigung der Grünflächen in den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim und somit auch des Wald-Grillplatzes in Schwanheim. Hier hat die Übernahme durch die FES allerdings zu einer Verschlechterung der Reinigung geführt. Bei allen Beeinträchtigungen, die von dem Betrieb des Grillplatzes ausgehen (Lärm und Luftverschmutzung), hat die Beseitigung des Mülls jeweils morgens um ca. 8:00 Uhr sehr gut geklappt. So wurden in den Sommermonaten mehrere Tonnen Müll jeweils am Wochenende abtransportiert. Wenn die Müllbeseitigung nicht in diesem Umfang fortgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass die Aufnahmekapazität der Mülleimer vor Ort bereits morgens erschöpft ist, sodass sich noch mehr Müll in den umliegenden Wald ergießt bzw. durch Wild und Wind dahin verbracht wird. Die als Anlage beigefügten Bilder belegen, dass die Mülleimer vor dem Beginn eines neuen Tages (hier: ein sonniger Sonntag) NICHT geleert sind, obwohl dieser Tag eine erheblichen Mülleintrag erwarten ließ. Vor diesem Hintergrund wird beantragt: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die FES im gleichen Umfang die Reinigung (einschließlich Müllbeseitigung) der Grünanlagen in Schwanheim und Goldstein, und insbesondere des Grillplatzes, vornimmt, wie zuvor die durch das Grünflächenamt organisierte Reinigung und Müllentsorgung. Die FES möge sich dabei an dem Leistungsheft des Grünflächenamtes orientieren, welches der Beauftragung von Drittfirmen (Sampl) zugrunde lag. (
- c)Antragsteller (
- c)Antragsteller
Begründung
Seit
- Januar 2025 übernimmt die FES die Reinigung der Grünflächen in den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim und somit auch des Wald-Grillplatzes in Schwanheim. Hier hat die Übernahme durch die FES allerdings zu einer Verschlechterung der Reinigung geführt. Bei allen Beeinträchtigungen, die von dem Betrieb des Grillplatzes ausgehen (Lärm und Luftverschmutzung), hat die Beseitigung des Mülls jeweils morgens um ca. 8:00 Uhr sehr gut geklappt. So wurden in den Sommermonaten mehrere Tonnen Müll jeweils am Wochenende abtransportiert. Wenn die Müllbeseitigung nicht in diesem Umfang fortgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass die Aufnahmekapazität der Mülleimer vor Ort bereits morgens erschöpft ist, sodass sich noch mehr Müll in den umliegenden Wald ergießt bzw. durch Wild und Wind dahin verbracht wird. Die als Anlage beigefügten Bilder belegen, dass die Mülleimer vor dem Beginn eines neuen Tages (hier: ein sonniger Sonntag) NICHT geleert sind, obwohl dieser Tag eine erheblichen Mülleintrag erwarten ließ. Vor diesem Hintergrund wird beantragt: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die FES im gleichen Umfang die Reinigung (einschließlich Müllbeseitigung) der Grünanlagen in Schwanheim und Goldstein, und insbesondere des Grillplatzes, vornimmt, wie zuvor die durch das Grünflächenamt organisierte Reinigung und Müllentsorgung. Die FES möge sich dabei an dem Leistungsheft des Grünflächenamtes orientieren, welches der Beauftragung von Drittfirmen (Sampl) zugrunde lag. (
- c)Antragsteller (
- c)Antragsteller
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. März 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.03.2025 im OBR 6 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme