Benennung des Verbindungsweges von der Maybachstraße zur Emmaus-Kirche
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Abtshof in Eschersheim, eine Gründung von Seligenstädter Mönchen, bestand etwa 1.000 Jahre, bevor er 1914 abgerissen wurde. Er war eine der wesentlichen Keim- und Kernzellen der Gemeinde Eschersheim. Er diente auch als Sitz der niederen Gerichtsbarkeit (Hubgericht, Dorfgericht, Hofgericht). Er umfasste im Wesentlichen den heutigen Maybach-Wohnblock, die Maybachstraße und den Eschersheimer Bahnhof. Der obige Weg fällt in das Gelände des früheren Abtshofes. Der Kirchenvorstand der ev. Emmaus-Gemeinde wurde - unabhängig von jeder rechtlichen Zuständigkeit - befragt und hat sein Einverständnis erklärt.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2010, OF 1180/9
Betreff:
Benennung des Verbindungsweges von der Maybachstraße zur Emmaus-Kirche
Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3, Abs. 3, Ziffer 1 GOOBR, diesen namenlosen Verbindungsweg
in "Am Abtshof" zu benennen
und in einem Anhangschild die Geschichte des Hofes kurz zu skizzieren.
Begründung:
Der Abtshof in Eschersheim, eine Gründung von Seligenstädter Mönchen, bestand etwa 1.000 Jahre, bevor er 1914 abgerissen wurde. Er war eine der wesentlichen Keim- und Kernzellen der Gemeinde Eschersheim. Er diente auch als Sitz der niederen Gerichtsbarkeit (Hubgericht, Dorfgericht, Hofgericht).
Er umfasste im Wesentlichen den heutigen Maybach-Wohnblock, die Maybachstraße und den Eschersheimer Bahnhof. Der obige Weg fällt in das Gelände des früheren Abtshofes.
Der Kirchenvorstand der ev. Emmaus-Gemeinde wurde - unabhängig von jeder rechtlichen
Zuständigkeit - befragt und hat sein Einverständnis erklärt.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2010Sie sind hierOFOF 1180/9Benennung des Verbindungsweges von der Maybachstraße zur Emmaus-KircheOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Mai 2010OIOI 91Benennung des Verbindungsweges von der Maybachstraße zur Emmaus-KircheInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.