Westerbachstraße zwischen Autobahnanschlussstelle Rödelheim und Wilhelm-Fay-Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Westerbachstraße ist eine stark belastete Straße, über die viel Verkehr auch für benachbarte Gemeinden abgewickelt wird, die aber auch Wohnbebauung besitzt, deshalb wäre es wichtig, dass die Bürger rechtzeitig wissen, was dort geplant wird.
Inhalt
Antrag vom 01.05.2009, OF 1171/6
Betreff:
Westerbachstraße zwischen Autobahnanschlussstelle Rödelheim und Wilhelm-Fay-Straße
Vorgang:
OM 2437/08 OBR 6; ST 137/09; ST 364/09
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
der Planungstand für die in der ST364 vom 09.03.2009 erwähnte Umgestaltung (verkehrsgerechter Ausbau der Westerbachstraße) dem Ortsbeirat 6 vorzustellen
Begründung:
Die Westerbachstraße ist eine stark belastete Straße, über die viel Verkehr auch für
benachbarte Gemeinden abgewickelt wird, die aber auch Wohnbebauung besitzt, deshalb wäre es wichtig, dass die Bürger rechtzeitig wissen, was dort geplant wird.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2009Sie sind hierOFOF 1171/6Westerbachstraße zwischen Autobahnanschlussstelle Rödelheim und Wilhelm-Fay-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2009OMOM 3260Westerbachstraße zwischen Autobahnanschlussstelle Rödelheim und Wilhelm-Fay-StraßeDirektanregung
- 28. Juli 2009STST 1114Westerbachstraße zwischen Autobahnanschlussstelle Rödelheim und Wilhelm-Fay-StraßeStellungnahme
- 22. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 120Westerbachstraße zwischen Autobahnanschlussstelle Rödelheim und Wilhelm-Fay-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme