Gedenktafel am Geburtshaus Erich Fromms
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 beantragt die Anbringung einer Gedenktafel für Erich Fromm an dessen Geburtshaus. Dies geschieht, da das Kulturamt bisher keinen Kontakt aufgenommen hat und der Ortsbeirat die Angelegenheit nicht weiter aufschieben möchte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird, bezugnehmend auf die ST 2338 vom 16.12.2019, beauftragt mit dem Ortsbeirat 6 und dem Ortsbeirat 2 sowie dem Institut für Stadtgeschichte einen Ortstermin an der Freiherr vom Stein Stein Straße 49 (vormals Königsteiner Straße 49) zu vereinbaren um gemeinsam entscheiden zu können, ob die Gedenktafel für Erich Fromm an dessen Geburtshaus angebracht werden kann. Gleichzeitig stellt der Ortsbeirat 2 die Hälfte der zur Errichtung nötigen Mittel aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung und bittet den Ortsbeirat 6 die verbleibende Hälfte aus dessen Ortsbeiratsbudget zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Entgegen der Ankündigung des Magistrat in der ST 2338 hat das Kulturamt bisher noch nicht Kontakt zum Ortsbeirat 2 in dieser Sache aufgenommen. Daher bittet der Ortsbeirat 2 nun, die Angelegenheit nicht weiter aufzuschieben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juli 2019OFOF 854/2Gedenktafel am Geburtshaus von Erich FrommOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. August 2019OMOM 4957Gedenktafel am Geburtshaus von Erich FrommDirektanregung
- 16. Dezember 2019STST 2338Gedenktafel am Geburtshaus von Erich FrommStellungnahme
- 17. August 2020Sie sind hierOFOF 1146/2Gedenktafel am Geburtshaus Erich FrommsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.