Kooperative Gesamtschule außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets bauen - Sportgelände der TSG Niederrad attraktiver gestalten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
des Siedlungsbeschränkungsgebiets bauen - Sportgelände der TSG Niederrad attraktiver gestalten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, das neue provisorische Schulgebäude in Holzbauweise außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets in der Bürostadt zu errichten. Gleichzeitig soll das Sportgelände der TSG leistungsfähig und attraktiv ausgestattet werden, um den demnächst 6.000 Neu-Niederrädern in der Bürostadt vielfältige wohnortnahe Sportmöglichkeiten zu bieten. Begründung: Den Berichten in der Frankfurter Presse folgend, ist offensichtlich vom Magistrat geplant, in der Bürostadt etwa die Hälfte des Sportgeländes der TSG Niederrad für die neu zu errichtende Kooperative Gesamtschule in Holzbauweise in Anspruch zu nehmen. Dieser Standort liegt innerhalb der Tagschutzzone 2 und damit im Siedlungsbeschränkungsgebiet. Dieser Standort ist deswegen nicht notwendig, weil es außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets in der Bürostadt Gebäude beziehungsweise Flächen gibt, die dem Schulamt von den Eigentümern zur Nutzung angeboten wurden. Mit der Nutzung des TSG-Geländes würde der Verein, der seit einigen Jahren um Unterstützung für eine Ertüchtigung des Geländes bittet, weiter an Attraktivität verlieren. Von den derzeit 16.000 qm blieben dann voraussichtlich nur noch 8.000 qm übrig. Dies scheint vor dem Hintergrund, dass vermutlich in drei bis vier Jahren Wohnungen für rund 6.000 neue Bewohner in der Bürostadt fertiggestellt sein werden, wenig vorausschauend. Statt der Halbierung des Geländes, ist es angeraten, das derzeit wenig attraktive Gelände so auszustatten, dass sie einen weiteren Anreiz für die zukünftigen Bürger bieten, dorthin zu ziehen. Mit der Erhöhung der Attraktivität des Sportgeländes der TSG Niederrad würde eine echte Perspektive für den Stadtteil geschaffen werden.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2015, OF 1125/5
Betreff: Kooperative Gesamtschule außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets bauen - Sportgelände der TSG Niederrad attraktiver gestalten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, das neue provisorische Schulgebäude in Holzbauweise außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets in der Bürostadt zu errichten. Gleichzeitig soll das Sportgelände der TSG leistungsfähig und attraktiv ausgestattet werden, um den demnächst 6.000 Neu-Niederrädern in der Bürostadt vielfältige wohnortnahe Sportmöglichkeiten zu bieten.
Begründung: Den Berichten in der Frankfurter Presse folgend, ist offensichtlich vom Magistrat geplant, in der Bürostadt etwa die Hälfte des Sportgeländes der TSG Niederrad für die neu zu errichtende Kooperative Gesamtschule in Holzbauweise in Anspruch zu nehmen. Dieser Standort liegt innerhalb der Tagschutzzone 2 und damit im Siedlungsbeschränkungsgebiet. Dieser Standort ist deswegen nicht notwendig, weil es außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets in der Bürostadt Gebäude beziehungsweise Flächen gibt, die dem Schulamt von den Eigentümern zur Nutzung angeboten wurden. Mit der Nutzung des TSG-Geländes würde der Verein, der seit einigen Jahren um Unterstützung für eine Ertüchtigung des Geländes bittet, weiter an Attraktivität verlieren. Von den derzeit 16.000 qm blieben dann voraussichtlich nur noch 8.000 qm übrig. Dies scheint vor dem Hintergrund, dass vermutlich in drei bis vier Jahren Wohnungen für rund 6.000 neue Bewohner in der Bürostadt fertiggestellt sein werden, wenig vorausschauend. Statt der Halbierung des Geländes, ist es angeraten, das derzeit wenig attraktive Gelände so auszustatten, dass sie einen weiteren Anreiz für die zukünftigen Bürger bieten, dorthin zu ziehen. Mit der Erhöhung der Attraktivität des Sportgeländes der TSG Niederrad würde eine echte Perspektive für den Stadtteil geschaffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2015 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.09.2015 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme); FAG (= Enthaltung)