Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Sicherungspflicht für die etwas maroden o. g. Gebäude gegen herabfallende Gebäudeteile (Putz, Steine, Ziegel usw.) auf die öffentliche Straße und auch das Betreten der Grundstücke und Gebäude durch die Eigentümer erfüllt ist. Bei Verletzung dieser Sicherungspflicht sollte diese eingefordert werden. Begründung: Die o. g. Gebäude verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Zwischenzeitlich haben einige Bürger ihre Bedenken geäußert, dass sie einen Schaden durch herabfallende Gebäudeteile bei der Benutzung der öffentlichen Straße (Reginastraße) erleiden könnten. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren.
Inhalt
Antrag vom 31.05.2013, OF 112/14
Betreff: Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Sicherungspflicht für die etwas maroden o. g. Gebäude gegen herabfallende Gebäudeteile (Putz, Steine, Ziegel usw.) auf die öffentliche Straße und auch das Betreten der Grundstücke und Gebäude durch die Eigentümer erfüllt ist. Bei Verletzung dieser Sicherungspflicht sollte diese eingefordert werden.
Begründung: Die o. g. Gebäude verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Zwischenzeitlich haben einige Bürger ihre Bedenken geäußert, dass sie einen Schaden durch herabfallende Gebäudeteile bei der Benutzung der öffentlichen Straße (Reginastraße) erleiden könnten. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Mai 2013 brachte SPD im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.