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Grillen im Ostpark

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Bevor der Ortsbeirat 4 ein Grillverbot im Ostpark beantragt, wird der Magistrat gebeten Folgendes zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: · Das Grillen im Ostpark ist nur mit einer schriftlichen, gebührenpflichtigen Genehmigung auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt · Diese Genehmigung ist im Vorfeld zu beantragen · Es ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen · Nur nach Nachweis der Beseitigung sämtlichen Mülls wird die Sicherheitsleistung erstattet Begründung: In immer mehr öffentlichen Parks und Grünanlagen ist das Grillen verboten. Das Grünflächenamt wendet rd. 25% seines Budgets dafür auf, öffentliche Flächen von Müll und Unrat zu beseitigen. Dies ist nicht seine Aufgabe. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass das Grillen in der Öffentlichkeit einen großen sozialen Aspekt beinhaltet. Dieser kann aber nicht dazu führen, dass ein einziger Stadtteil die ganze Last dieses Aspektes trägt. Bei einem knappen Gut ,wie es öffentliche Flächen nun einmal sind, sind diese Maßnahmen zumutbar und vertretbar. Sie sind ebenso privatrechtlich durchführbar und können, bei dementsprechender Gestaltung, den öffentlichen Haushalt sogar entlasten.