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Anleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten…

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Anleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere

Vorlagentyp: OFBFF
1 Sitzung
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Begründung

Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere und Pflanzen hinweisen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der örtlichen Presse auf die Anleinpflicht für Hunde hinzuweisen und dies auch stichprobenartig zu kontrollieren und die Spaziergänger und sonstigen Besucher mit Schildern darauf hinzuweisen, daß das Betreten der Grundstücke nicht erlaubt ist. Die inzwischen entstandenen Trampelpfade quer über private Grundstücke sind durch geeignete Hecken zu schließen. Begründung: Immer wieder haben Hundebesitzer ihre Hunde nicht an der Leine und gehen zudem noch mit den Tieren quer auf inzwischen entstandenen Trampelpfaden durch fremde Grund- stücke. Am 2.5. 2017 konnte ich beobachten, wie mehrere Rehe am Mittelweg von Süden kommend in Panik den Weg überquerten und mit großen Sprüngen nach Norden flüchteten. Ihnen folgte ein Hund und dann seine Besitzerin, die ihn erst auf dem Weg dann anleinte. Viele Wildtiere haben bereits Junge. Es kann nicht sein, daß sich Spaziergänger und Hundebesitzer über Recht und Gesetz einfach hinwegsetzen, weil ihnen der Rechtsstatus der Grundstücke nicht bekannt ist und sie sich einfach auf die öffentliche Nutzung des Grüngürtels berufen.

Inhalt

Antrag vom 02.05.2017, OF 109/16

Betreff: Anleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere und Pflanzen hinweisen

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der örtlichen Presse auf die Anleinpflicht für Hunde hinzuweisen und dies auch stichprobenartig zu kontrollieren und die Spaziergänger und sonstigen Besucher mit Schildern darauf hinzuweisen, daß das Betreten der Grundstücke nicht erlaubt ist. Die inzwischen entstandenen Trampelpfade quer über private Grundstücke sind durch geeignete Hecken zu schließen.

Begründung: Immer wieder haben Hundebesitzer ihre Hunde nicht an der Leine und gehen zudem noch mit den Tieren quer auf inzwischen entstandenen Trampelpfaden durch fremde Grund- stücke. Am 2.5. 2017 konnte ich beobachten, wie mehrere Rehe am Mittelweg von Süden kommend in Panik den Weg überquerten und mit großen Sprüngen nach Norden flüchteten. Ihnen folgte ein Hund und dann seine Besitzerin, die ihn erst auf dem Weg dann anleinte. Viele Wildtiere haben bereits Junge. Es kann nicht sein, daß sich Spaziergänger und Hundebesitzer über Recht und Gesetz einfach hinwegsetzen, weil ihnen der Rechtsstatus der Grundstücke nicht bekannt ist und sie sich einfach auf die öffentliche Nutzung des Grüngürtels berufen.Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Mai 2017 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 12 · 13.06.2017
TO I, TOP 8
Beraten
Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 109/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung