Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der Niddaschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Oeserstraße vor der Niddaschule wird vielfach die erlaubte Geschwindigkeit von Autofahrern deutlich überschritten. Der Schulelternbeirat hat jetzt wiederholt auf dieses Problem der Raserei hingewiesen. Auch in der Presse gab es darüber schon Berichte. Die genannten Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtungen haben sich als geeignete Maßnahmen erwiesen, unvernünftige Autofahrer dazu zu bringen, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
Inhalt
Antrag vom 12.02.2009, OF 1088/6
Betreff:
Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der Niddaschule
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Oeserstraße vor der Niddaschule eine Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung wie z. B. in der Hostatostraße vor der Hostatoschule, in der Gotenstraße vor der Karl-Oppermann-Schule oder an anderen Schulen einzurichten.
Begründung:
In der Oeserstraße vor der Niddaschule wird vielfach die erlaubte Geschwindigkeit von Autofahrern deutlich überschritten. Der Schulelternbeirat hat jetzt wiederholt auf dieses Problem der Raserei hingewiesen. Auch in der Presse gab es darüber schon Berichte.
Die genannten Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtungen haben sich als geeignete Maßnahmen erwiesen, unvernünftige Autofahrer dazu zu bringen, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2009Sie sind hierOFOF 1088/6Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der NiddaschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009OMOM 3030Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der NiddaschuleDirektanregung
- 14. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 699Geschwindigkeitsanzeigeeinrichtung in der Oeserstraße vor der NiddaschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme