Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im Gebäude Alte Falterstraße 24 befindet sich nunmehr die Griesheimer Postagentur. In der Umgebung sind auch weitere Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr, darunter Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Parkscheibenregelung sorgt zwar dafür, dass für die Einzelhändler notwendige freie Parkplätze vorhanden sind, aber es ist angeraten, für Behinderte einen Parkplatz zu reservieren. Am früheren Standort der Postagentur in der Hartmannsweiler Straße 66 ist der dort wegen der Post eingerichtete Behindertenparkplatz nicht mehr erforderlich und kann entfallen.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2009, OF 1080/6
Betreff:
Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, in der Umgebung der Alte Falterstraße 24 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Der nicht mehr erforderliche Behindertenparkplatz vor Hartmannsweiler Straße 66 kann entfallen.
Begründung:
Im Gebäude Alte Falterstraße 24 befindet sich nunmehr die Griesheimer Postagentur. In der Umgebung sind auch weitere Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr, darunter Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Parkscheibenregelung sorgt zwar dafür, dass für die Einzelhändler notwendige freie Parkplätze vorhanden sind, aber es ist angeraten, für Behinderte einen Parkplatz zu reservieren.
Am früheren Standort der Postagentur in der Hartmannsweiler Straße 66 ist der dort wegen der Post eingerichtete Behindertenparkplatz nicht mehr erforderlich und kann entfallen.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2009Sie sind hierOFOF 1080/6Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2009OMOM 3027Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichtenDirektanregung
- 14. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 701Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme