Erneuerung der Kanalisation in der Straße .Am Wiesenhof.?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2008 (ST 134) wird dargelegt, „die Problematik der Straßenentwässerung ist bekannt. Der betroffene Bereich der Straße „Am Wiesenhof“ entwässert über Sammelleitungen in zwei Sickerschächte. Die Zuleitungen zu den Sickerschächten befinden sich zwischen den Häusern Nr. 35/37 und Nr. 63/65 und sind zum Teil überbaut. Die Sickerschächte liegen auf den Grundstücken der Häuser Nr. 35 bzw. Nr. 65. Da diese nur schwer und nicht öffentlich zugänglich sind, ist eine Unterhaltung kaum möglich. Im vergangenen Jahr haben häufig starke Regenfälle zur Überflutung der Straße geführt, da die Sickerschächte offensichtlich das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr aufnehmen konnten. Aus diesem Grund wurden die Schächte überprüft und eine Ansammlung von Schlamm und anderen Gegenständen festgestellt. Mit Zustimmung der Grundstückseigentümer wurden daraufhin am 25.10.2007 die Sickerschächte durch die FES abgepumpt und - soweit dies möglich war - von Schlamm und Fremdstoffen befreit.“ Weiterhin heißt es, „es wird davon ausgegangen, dass dadurch die Problematik einer Überschwemmung der Straße bei Regen zunächst behoben wurde.“ Es entsteht der Eindruck, dass es sich bei der Sickerschachtlösung um eine vorläufige handelt und in nächster Zeit eine Änderung der Entwässerungslösung zu erwarten ist. Die Anwohner würde interessieren, wann und welche Lösung der Magistrat vorsieht.
Inhalt
Antrag vom 11.02.2009, OF 1078/6
Betreff:
Erneuerung der Kanalisation in der Straße "Am Wiesenhof"?
Vorgang:
V 511/07 OBR 6; ST 134/08
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
Auskunft darüber zu erteilen, ob sich in den Fachämtern darüber Gedanken gemacht wird, wie zukünftig die Entwässerung der Straße "Am Wiesenhof“ sichergestellt wird (s. hierzu Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2008 ST 134).
Begründung:
In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2008 (ST 134) wird dargelegt, "die Problematik der Straßenentwässerung ist bekannt. Der betroffene Bereich der Straße "Am Wiesenhof“ entwässert über Sammelleitungen in zwei Sickerschächte. Die Zuleitungen zu den Sickerschächten befinden sich zwischen den Häusern Nr. 35/37 und Nr. 63/65 und sind zum Teil überbaut. Die Sickerschächte liegen auf den Grundstücken der Häuser Nr. 35 bzw. Nr. 65. Da diese nur schwer und nicht öffentlich zugänglich sind, ist eine Unterhaltung kaum möglich.
Im vergangenen Jahr haben häufig starke Regenfälle zur Überflutung der Straße geführt, da die Sickerschächte offensichtlich das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr aufnehmen konnten. Aus diesem Grund wurden die Schächte überprüft und eine Ansammlung von Schlamm und anderen Gegenständen festgestellt. Mit Zustimmung der Grundstückseigentümer wurden daraufhin am 25.10.2007 die Sickerschächte durch die FES abgepumpt und - soweit dies möglich war - von Schlamm und Fremdstoffen befreit.“
Weiterhin heißt es, "es wird davon ausgegangen, dass dadurch die Problematik einer Überschwemmung der Straße bei Regen zunächst behoben wurde.“
Es entsteht der Eindruck, dass es sich bei der Sickerschachtlösung um eine vorläufige handelt und in nächster Zeit eine Änderung der Entwässerungslösung zu erwarten ist. Die Anwohner würde interessieren, wann und welche Lösung der Magistrat vorsieht.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Februar 2009Sie sind hierOFOF 1078/6Erneuerung der Kanalisation in der Straße .Am Wiesenhof.?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009VV 898Erneuerung der Kanalisation in der Straße „Am Wiesenhof“?Anfrage
- 15. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 708Erneuerung der Kanalisation in der Straße "Am Wiesenhof"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme