Bücherschrank Unterliederbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: ST 543/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist eine ungenutzte Telefonzelle in Unterliederbach zu einem Bücherschrank umzubauen und welche Kosten mit einem Umbau verbunden sind. Begründung: In der ST 543/2014 hat der Magistrat die Einrichtung eines Bücherschranks auf dem Gelände der Ludwig-Erhard-Schule abgelehnt. Der Ortsbeirat hält am Wunsch nach einem Bücherschrank in Unterliederbach fest und möchte nun wissen ob die Idee eine ungenutzte Telefonzelle für einen Bücherschrank zu nutzen auch an einem anderen Standort umgesetzt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 23.06.2014, OF 1063/6
Betreff: Bücherschrank Unterliederbach Vorgang: ST 543/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist eine ungenutzte Telefonzelle in Unterliederbach zu einem Bücherschrank umzubauen und welche Kosten mit einem Umbau verbunden sind.
Begründung: In der ST 543/2014 hat der Magistrat die Einrichtung eines Bücherschranks auf dem Gelände der Ludwig-Erhard-Schule abgelehnt. Der Ortsbeirat hält am Wunsch nach einem Bücherschrank in Unterliederbach fest und möchte nun wissen ob die Idee eine ungenutzte Telefonzelle für einen Bücherschrank zu nutzen auch an einem anderen Standort umgesetzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2014STST 543Bücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-SchuleStellungnahme
- 23. Juni 2014Sie sind hierOFOF 1063/6Bücherschrank UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2014VV 1066Bücherschrank UnterliederbachAnfrage
- 6. Oktober 2014STST 1318Bücherschrank UnterliederbachStellungnahme
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1322Bücherschrank UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme