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Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat hat einen Antrag zur Zustimmung des Bebauungsplans Nr. 834 für die südlich Rödelheimer Landstraße gestellt. Die Zustimmung erfolgt unter bestimmten Maßgaben, um die Wohnbebauung zu modifizieren und den Schutz bestehender Gewerbe zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Planungssicherheit und Berücksichtigung ökologischer Belange.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht.
  2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67)
  3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden.
  4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen.
  5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik.

Begründung

(Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht.
  2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67)
  3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden.
  4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen.
  5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Mai 2021 brachte die_farbechten_-_LINKE. im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2021 im OBR 7 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
FarbechteÖkoLinX-ARL
zu 3 / Ziffer 1)
Zustimmung:
2 GrüneCDUSPDFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
2 GrüneFarbechteÖkoLinX-ARL
zu 3 / Ziffer 2)
Zustimmung:
1 GrüneCDUFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
1 GrüneSPDFarbechteÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
2 Grüne
zu 3 / Ziffer 3)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
FarbechteÖkoLinX-ARL
zu 3 / Ziffer 4. und 5)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
GrüneFarbechteÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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