Mädchenbetreuung im Jugendklub Fechenheim-Nord
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Anregung vom 18.08.2008, OA 717 entstanden aus Vorlage: OF 245/11 vom 13.07.2008
Betreff: Mädchenbetreuung im Jugendklub Fechenheim-Nord Vorgang: EA 147/07 OBR 11, ST 822/08 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, aus dem Jugendhilfebudget die notwendigen Mittel in Höhe von € 54.200 für die Finanzierung einer dritten Planstelle für die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen im oben genannten Jugendklub freizugeben.
Begründung: Das neue Rahmenkonzept des Trägers der Einrichtung (Caritas) sieht eine Ausdehnung der Angebote insbesondere im Hinblick auf geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen vor. Hierfür reichen die derzeit vorhandenen Personalkapazitäten nicht aus. Für die dafür notwendige dritte Planstelle, die mit einer weiblichen Fachkraft zu besetzen ist, sind laut ST 822/08 im Haushalt keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Der Magistrat verweist aber in der ST 822/08 auf die Möglichkeit der eigenständigen Mittelverteilung des Jugendhilfeausschusses aus dem Jugendhilfebudget. Der Ortsbeirat bittet darum, diese Möglichkeit im vorliegenden Fall zu nutzen, da sonst - viele geplante Angebote nicht durchgeführt werden können und - viele Mädchen mit Migrationshintergrund den Jugendklub nicht besuchen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2008OFOF 245/11Mädchenbetreuung im Jugendklub Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2008Sie sind hierOAOA 717Mädchenbetreuung im Jugendklub Fechenheim-NordAnregung
- 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 74Mädchenbetreuung im Jugendklub Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel nicht aus dem Jugendhilfebudget, sondern durch Haushaltsmittel der Stadt bereitgestellt werden) und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Ablehnung)