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Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße

Vorlagentyp: OA
242 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße zu erhöhen. Durch Anpassungen der Ampelschaltung und der Verkehrsführung soll die Gefährdung durch den Autoverkehr verringert werden. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Sichtbarkeit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Schweizer Straße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern zur sicheren und zügigen Passierbarkeit der Kreuzung Schweizer Straße/Hans-Thoma-Straße die Anregung OM 1168 umzusetzen:

  1. Die Ampelschaltung, die die Querung der Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf der Schweizer Straße geschaltet werden.
  2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem Eingang zum Café Wacker). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. Damit wird die Kreuzungssituation zu einer "normalen" Abbiegesituation.
  3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen, soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.).
  4. Im Rechtsabbieger soll ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden.
  5. Nach der Abzweigung der Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, sollen Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die Straße verlegt werden. Der dritte Glascontainer ist zu entfernen.

Begründung

Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den Autoverkehr gefährdet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2016OFOF 177/5Rechtsabbiegen von Schweizer Straße in Hans-Thoma-Straße vereinfachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Januar 2017OFOF 268/5Rechtsabbiegen von Schweizer Straße in Hans-Thoma-Straße vereinfachenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  3. 20. Januar 2017OMOM 1168Rechtsabbiegen von der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße vereinfachenDirektanregung
  4. 10. April 2017STST 707Rechtsabbiegen von der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße vereinfachenStellungnahme
  5. 4. Januar 2019OFOF 1115/5Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 18. Januar 2019OMOM 4094Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeDirektanregung
  7. 11. November 2019STST 2070Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeStellungnahme
  8. 26. Juli 2020OFOF 1703/5Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 21. August 2020Sie sind hier
    OAOA 599Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-Straße
    Anregung
  10. 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 242 WochenSTST 1013Sicherheit für Fußgänger am Rechtsabbieger Hans-Thoma-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 22.09.2020
TO I, TOP 48
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 599 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 46 · 22.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 47 · 19.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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